Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Ill

überwiegen!)  in  unserem  ^cģiii.  Tic  Vergünstigungen,  welche  neuerdings  kein
deutschen  Rübenzucker  gewährleistet  worden  sind,  sind  diesseits  um  so  lebhafter
begrüßt  worden,  als  unsere  Zuckerindustrie  bei  ihren  starken  Beziehungen  zum
amerikanischen  Eonsum  nicht  ohne  Bedenke»  den  ersten  thatkräftigen  Anfangen  der
amreikanischen  Rübenzuckerfabrikation  gegenüber  steht."
„Als  Hauptziel  steht  im  Osten  unerreicht  noch  die  Anknüpfung  der  deutschrussischen
  Handelsvertragsverbandlungen.  Die  Anzeichen,  welche  bisher  dafür  vorlagen, ­
  daß  Rußland,  welches  erst  tut  Vorjahre  in  seinem  Hoch'chutzzollsystem  eine
neue  attise  erklommen  batte,  entschlossen  sein  soll,  den  Berg  seiner  Zollbestimmnngen
wieder  abzutragen,  wurden  schon  im  Vorjahr  auch  in  unserem  Handelskammerbezirk ­
  lebhaft  begrüßt,  thatsächlich  würde  für  unseren  Bezirk  der  Nutzen,  wie
dieS  schon  im  vorjährigen  Berichte  eingebend  dargelegt  wurde,  ein  sehr  beträchtlicher
sein.  Zur  Zeit  ist  für  eine  Reibe  von  Erzeugnissen  der  russische  Markt  nahezu
gesperrt  tie  Hungersnoth,  die  beschränkte  Getreideausfuhr,  überhaupt  die  ganze
wirthschaftliche  Misere  Rußlands  haben  den  Antrieb  zu  einem  zollpolitischen  Ansgleich
  unleugbar  gesteigert  und  wesentlich  wird  auch  die  enttäuschte  Hoffnung,  daß
Deutschland  aus  principieller  Abneigung  gegen  Differentialzölle  seiner  Ausfuhr
dieselben  Sätze  wie  Oesterreich  Ungarn  einräumen  werde,  zu  dem  Entschlüsse  mitgewirkt ­
  haben.  Rußland  muß  eigene  Erzeugnisse  verkaufen,  um  damit  seine»  Bedarf ­
  au  ausländischen  Produkten,  der  sich  trotz  aller  ZollerhöKungcn  nicht  unterdrücken ­
  läßt,  zu  bezahle»;  den»  Rußland  ist  vom  Industriestaat  noch  weit  entfernt,
cs  leben  trotz  aller  Schutzzölle  auch  beute  noch  nur  I  pEt.  der  Bevölkerung  von
ui  Industrie,  und  ihm  bleibt  als  große  Hauptsache  für  den  Austausch  vou  Getieide,
  iu  zweiter  finie  Vieh,  Hanf,  Flachs.  Für  sein  Getreide  hat  es  die  westeuropäischen ­
  Märkte  nöthig,  namentlich  für  Roggen  kan»  es  Deutjchlant.  den
einzigen  Großconsumenten  dieser  Getreidcart.  auf  die  Dauer  nicht  entbehren  und
da  Rußland  jetzt  durch  einen  Differentialzoll  von  15  Mk.  die  Tonne  von  Deutschland ­
  ausgeschlossen  ist,  so  bat  sich  hieraus  wohl  am  meisten  ein  Zustand  ergeben,
der  zu  Konzessionen  nöthigt.  Wir  haben  beim  Bekanntwerden  der  Aussichten  für
einen  deutsch-russischen  Handelsvertrag  sofort  mit  einer  Enquête  über  die  Bedürfnisse
unserer  Industrie  und  unseres  Handels  begonnen  und  werden  die  Ergebnisse  derselben ­
  zur  Kenntniß  der  Reichsregierung  bringen.
„Der  italienisch.schweizerische  Handelsvertrag  hat  eine  allgemeinere  Bedeutung,
für  das  ganze  in  Mitteleuropa  errichtete  Vertrags-System.  Für  Deutschland  dadurch, ­
  daß  uns  ans  dem  in  unseren  Verträgen  mit  Italien  und  der  Schweiz  bedungenen ­
  Meistbegünstigungsrecht  eine  nicht  zu  unterschätzende  Steigerung  der  in
unsere»  Tarifverträgen  unmittelbar  zugesicherten  Vortheile  erwächst-  Für  Deutschland ­
  werden  namentlich  diejenigen  Konzessionen  Bedeutung  gewinnen  welche  im
Wesentlichen  aus  dem  Gebiet  der  Jndustriezölle  gemacht  find.  Insbesondere  kommen
die  Zollermäßigungen  in  Betracht,  welche  Italien  für  gewisse  Gewebe  aus  Baumwolle. ­
  Leide  und  Halbseite  für  verschiedene  Maschinen,  für  Maschinenbeftandtbeile
und  für  Uhr-Furnituren  bewilligt  hat.  Unter  den  von  schweizerischer  Seite  zugestandenen ­
  Zollermäßigungen  kommen  namentlich  die  für  lebende  Pflanzen,  für
frisches  Gemüse,  für  einige  Seiden  »nd  Seidenwaaren,  Wurstwaaren  und  Schweine
in  Betracht.
„In  dem  erwähnten  Abkommen  mit  Columbien  und  llniguay  begrüßen  wir
den  Anfang  einer  energisch  weiter  zu  verfolgenden  Vertragspolitik  mit  denjenigen
südamerikanischen  Staaten,  auf  welche  sich  gleichzeitig  das  Augenmerk  der  Ver-
            
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