Metadata : Bankbuchhaltung

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die mich zur Propagierung dieser Idee bewog, ist heute noch stark
und unverändert wirksam: der Staat kann nicht mehr bei der Vielartigkeit
 moderner Produktion für das einzelne Gewerbe eine bestimmte
 Steuerform festsetzen, die sich vielleicht morgen bereits als
überholt und hemmend auswirkt. Wo also die Summe der Steuern,
die man aus einer Branche herausziehen will, feststeht, tut man am
besten, sie der Gesamtbranche aufzuerlegen und die Aufteilung auf
die einzelnen Betriebe den Gewerbemitgliedern zu überlassen ....
Eine solche Besteuerungsform setzt immer eine Zwangskartellierung
aller Gewerbetreibenden voraus.“
Als Beispiel für die zweite Richtung seien verschiedene (nicht
im Buchhandel erschienene) Denkschriften des schlesischen Eisenindustriellen
 Geh. Kommerzienrat Oskar Caro angeführt. In einer
ersten, 1916 erschienenen kleinen Schrift „Die Frage der deutschösterreichisch-ungarischen
 Zollunion im Zusammenhang mit der Einführung
 von Monopolen bzw. staatlich kontrollierten Zwangssyndikaten“
 betont er, an Naumann anknüpfend, daß die Bedenken gegen
eine Zollunion zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn zu überwinden
 sein würden, wenn die Regierungen beider Reiche für landwirtschaftliche
 Erzeugnisse Monovolstellen und für die Industrie
staatlich kontrollierte Zwangssyndikate schaffen würden. Zu dem
letzteren Punkte führt er aus:
„Indem staatlicherseits die Bildung von Syndikaten gesetzmäßig
zur Durchführung gebracht wird, sichert der Staat den betreffenden
Industrien diejenigen wesentlichen Vorteile, welche bei freiem Wettbewerb
 erfahrungsgemäß in Fortfall kommen. Die syndizierten Industrien
 sind bei Ausschaltung des freien Wettbewerbs in der Lage,
den Schutzzoll fast ganz auszunutzen, große Ersparnisse durch volle
Berücksichtigung der geographischen Lage der einzelnen Arbeitsstätten
 bei dem Verkauf herbeizuführen, des ferneren, durch angemessene
 Arbeitsverteilung und Vereinheitlichung der Betriebe wesentlichen
 Nutzen zu erzielen und schließlich das Exportgeschäft wirkungsvoller
 durchzuführen, als dies im unorganisierten freien Verkauf möglich
 ist.
„Dem Abschluß von Syndikaten begegnen erfahrungsgemäß
bei den Industriellen vielfache Schwierigkeiten, welche meist in der
Unmöglichkeit bestehen, eine Verständigung über die Quote, mit
welcher die einzelnen Syndikatsmitglieder an der auf dem Markte
aufkommenden Arbeit beteiligt werden sollen, herbeizuführen. Wenn
staatlicherseits für das Prinzip der Einschätzung bestimmte Grundsätze
 festgelegt und die einzelnen Industrien durch Gesetz ver-
            
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