Full text : Klemens Merck's Warenlexikon für Handel, Industrie und Gewerbe

A.

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Schweden  bezogen  werden  muß.  Auch  die  KüncJ.o
reien  zu  Ellerbeck  bei  Kiel  versenden  große
Mengen  A.  In  den  meisten  deutschen  Staaten
ist  es  verboten,  A.,  die  nicht  wenigstens  eine
Länge  von  35  cm  haben,  zu  fangen  und  feilzubieten. ­
  —  Im  Handel  hat  man  außer  frischem
A.  noch  eingezalzenen,  marinierten  (auch
Aalbricke  genannt)  Aal  in  gelé  (Gallerte)  und
««räucherten  A.  (Spickaal).  —  Marinierter
muß  in  vollkommen  gut  verschlossenen  Geiäßen
  an  trockenen  und  kühlen  Orten  aufbewahrt
^erden,  und  hat  man  darauf  zu  sehen,  daß  die
^hielte  stets  von  der  Brühe  bedeckt  sind;  geräuelierter
  A.  muß  an  luftigen  Orten  aufbewahrt
^erden,  da  er  leicht  fremde  Gerüche  annimmt,
^«ch  die  Haut  des  A-,  die  Aalhaut,  findet  Verwendung. ­
  S.  Fischhaut.  —  Der  Preis  für  lebender
,  L  schwankt  in  Leipzig  gewöhnlich  zwischen
bis  2,0  Mark  pro  V,K  im  Kleinhandel.  Aal-^üt
  von  6—7  cm  Länge  und  der  Stärke  eines
ollfudeus  wird  von  der  Kaiscrl.  b  ischzucht-^**Malt
  in  Hüningen  für  13  Mark  pro  1000  Stück
Merck’i  Warenlexikon.  Aufl.

geliefert.  —  Frischer  A.  geht  zollfrei  ein.  Tan
fr  (Aalquappe,  Trüsche,  Itutti
en  Monaten  Dezember  und  Januar  ist  ihr  pkn
und  \  erkauf  überhaupt  verboten.  —  Zollsätze
"  u*  Dei  Aal.
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