A.
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Schweden bezogen werden muß. Auch die KüncJ.o
reien zu Ellerbeck bei Kiel versenden große
Mengen A. In den meisten deutschen Staaten
ist es verboten, A., die nicht wenigstens eine
Länge von 35 cm haben, zu fangen und feilzubieten.
— Im Handel hat man außer frischem
A. noch eingezalzenen, marinierten (auch
Aalbricke genannt) Aal in gelé (Gallerte) und
««räucherten A. (Spickaal). — Marinierter
muß in vollkommen gut verschlossenen Geiäßen
an trockenen und kühlen Orten aufbewahrt
^erden, und hat man darauf zu sehen, daß die
^hielte stets von der Brühe bedeckt sind; geräuelierter
A. muß an luftigen Orten aufbewahrt
^erden, da er leicht fremde Gerüche annimmt,
^«ch die Haut des A-, die Aalhaut, findet Verwendung.
S. Fischhaut. — Der Preis für lebender
, L schwankt in Leipzig gewöhnlich zwischen
bis 2,0 Mark pro V,K im Kleinhandel. Aal-^üt
von 6—7 cm Länge und der Stärke eines
ollfudeus wird von der Kaiscrl. b ischzucht-^**Malt
in Hüningen für 13 Mark pro 1000 Stück
Merck’i Warenlexikon. Aufl.
geliefert. — Frischer A. geht zollfrei ein. Tan
fr (Aalquappe, Trüsche, Itutti
en Monaten Dezember und Januar ist ihr pkn
und \ erkauf überhaupt verboten. — Zollsätze
" u* Dei Aal.
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