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und eine Expedition nach Südwestafrika hinter Mossamedes
geplant. Glücklicherweise wurde dieselbe im letzten Augenblicke
aufgegeben unb statt derselben ein Zug nach Ostafrika zur
Ausführung gebracht. Drei kühne jugendliche Pioniere dran
gen rasch unter mannigfachen Entbehrungen und Nöten, in
Zanzibar verlacht, über die ostafrikanische Küste ins Innere. Mit
einer Anzahl Negerfürsten schlossen dieselben Verträge, durch
welche diese sich nicht nur unter beit Schutz des deutschen
Reiches stellten, sondern zugleich die weitgehendsten Rechte an
bie einbTmglwge abitateli. Ma# fe^tc bet Bietet bet
Expedition nach Deutschland zurück. Die Kunde der kühnen
Erwerbung verbreitete allgemeine Freude und Überraschung.
Diese steigerte sich noch, als ohne Verzug ein kaiserlicher
Schutzbrief erschien, welcher der Gesellschaft die Ausübung
aller vertragsmäßig erworbenen Rechte, einschließlich der Ge
richtsbarkeit, zusagte. Wie aber sollte die Gesellschaft für
deutsche Kolonisation, ein an Mitgliedern noch schwacher Agi
tationsverein, solchen Aufgaben gerecht werden? Zunächst
fanden sich einzelne Freunde, welche beträchtliche Mittel steuer
ten, um die Erwerbungen in Ostafrika festzuhalten und weiter
zuführen. Nach Süden bis an den Rovuma, nach Norden
bis zum Kilimandscharo und darüber hinaus, auch an der
Somaliküste, wurden Verträge mit den eingeborenen Häupt
lingengeschlossen und zahlreiche Stationen eilends errichtet. Zwar
wurden diese späteren Erwerbungen von der Neichsregierung
nicht ausdrücklich bestätigt, namentlich die Verträge bezüglich
der Somaliküste bis jetzt unbeachtet gelassen, doch folgte nach
längeren Verhandlungen, mit England eine Abgrenzung der
gegenseitigen Interessensphären, welche Deutschland Ostafrika
vom Kilimandscharo im Norden bis zur portugiesischen Grenze
im ®üben, nad) SBeften abet biß 311 ben Qtoßen @eeen 311;
wies. Ohne Zweifel, wie dem Umfange, so auch seinem Werte