Full text: Fünf Jahre deutscher Kolonialpolitik

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und eine Expedition nach Südwestafrika hinter Mossamedes 
geplant. Glücklicherweise wurde dieselbe im letzten Augenblicke 
aufgegeben unb statt derselben ein Zug nach Ostafrika zur 
Ausführung gebracht. Drei kühne jugendliche Pioniere dran 
gen rasch unter mannigfachen Entbehrungen und Nöten, in 
Zanzibar verlacht, über die ostafrikanische Küste ins Innere. Mit 
einer Anzahl Negerfürsten schlossen dieselben Verträge, durch 
welche diese sich nicht nur unter beit Schutz des deutschen 
Reiches stellten, sondern zugleich die weitgehendsten Rechte an 
bie einbTmglwge abitateli. Ma# fe^tc bet Bietet bet 
Expedition nach Deutschland zurück. Die Kunde der kühnen 
Erwerbung verbreitete allgemeine Freude und Überraschung. 
Diese steigerte sich noch, als ohne Verzug ein kaiserlicher 
Schutzbrief erschien, welcher der Gesellschaft die Ausübung 
aller vertragsmäßig erworbenen Rechte, einschließlich der Ge 
richtsbarkeit, zusagte. Wie aber sollte die Gesellschaft für 
deutsche Kolonisation, ein an Mitgliedern noch schwacher Agi 
tationsverein, solchen Aufgaben gerecht werden? Zunächst 
fanden sich einzelne Freunde, welche beträchtliche Mittel steuer 
ten, um die Erwerbungen in Ostafrika festzuhalten und weiter 
zuführen. Nach Süden bis an den Rovuma, nach Norden 
bis zum Kilimandscharo und darüber hinaus, auch an der 
Somaliküste, wurden Verträge mit den eingeborenen Häupt 
lingengeschlossen und zahlreiche Stationen eilends errichtet. Zwar 
wurden diese späteren Erwerbungen von der Neichsregierung 
nicht ausdrücklich bestätigt, namentlich die Verträge bezüglich 
der Somaliküste bis jetzt unbeachtet gelassen, doch folgte nach 
längeren Verhandlungen, mit England eine Abgrenzung der 
gegenseitigen Interessensphären, welche Deutschland Ostafrika 
vom Kilimandscharo im Norden bis zur portugiesischen Grenze 
im ®üben, nad) SBeften abet biß 311 ben Qtoßen @eeen 311; 
wies. Ohne Zweifel, wie dem Umfange, so auch seinem Werte
	        
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