Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

besitzen  Mittel  und  Wege,  um  ihre  Kinder  ordentlich  zu  erziehen,  und  solange
es  nöthig  ist,  unter  ihrem  Einflüsse  zu  halten.  Gibt  ihnen  doch  der  Besitz  ihres
Vermögens  schon  dadurch,  daß  sie  den  Kindern  je  nach  Gutbesinden  so  manche
Freuden  gewahren  oder  versagen  können  und  daß  sie  infolge  der  überall  wenigstens ­
  in  einem  gewissen  Maße  bestehenden  Testirfreiheit  die  folgsamen  Kinder
zu  belohnen  und  die  schlechten  auf  das  wirksamste  zu  strafen  vermögen,
ein  mächtiges  Mittel  der  Einwirkung.  Auch  hat  die  technische  Revolution,
die  sich  seit  ungefähr  anderthalb  Jahrhunderten  vollzogen,  nur  in  den  niedern
Klassen  der  menschlichen  Gesellschaft  die  Ueberlegenheit  der  ältern  Leute  vermindert. ­
  Die  Leitung  eines  Geschäftes  oder  Unternehmens  erfordert  noch  immer
Klugheit  und  Erfahrung,  also  Eigenschaften,  die  nur  im  Laufe  langer  Jahre
erworben  werden,  und  die  Vortheile,  welche  geistige  und  wissenschaftliche  Arbeit,
welche  der  Beruf  eines  Beamten,  Arztes,  Gelehrten  u.  s.  w.  bringt,  erreichen
erst  20  oder  noch  mehr  Jahre  nach  der  Zeit,  zu  welcher  der  Betreffende  in
seiner  höchsten  körperlichen  Blüthe  stand,  ihren  Höhepunkt.
Gegen  die  Maßregeln,  welche  wir  soeben  zur  Verstärkung  der  elterlichen
Autorität  der  den  niedern  Volksschichten  angehörenden  Familienhäupter  befürwortet ­
  haben,  wird  mm  zwar  eingewendet,  daß  die  Eltern  dadurch  die  Macht
erlangen  würden,  ihre  Kinder  schlecht  zu  behandeln  und  auf  deren  Kosten  in
Trägheit  zu  leben  und  sich  dem  Trünke  zu  ergeben.  Das  ist  allerdings  in
gewissen  Fällen  möglich.  Wie  aber  könnte  die  Thatsache,  daß  eine  an  und
für  sich  heilsame  Gewalt  unter  Umständen  mißbraucht  werden  kann,  den  Anlaß
dazu  bieten,  daß  diese  Gewalt  der  zu  ihrer  Aufrechterhaltung  nöthigen  Befugnisse ­
  entkleidet  würde?  Solche  Mißbräuche  können  durch  Pflege  des  religiösen ­
  Lebens  und  ernster  Sittlichkeit  beträchtlich  vermindert  und  auch  durch
geeignete  gesetzliche  Maßregeln  auf  ein  Minimum  reducirt  werden;  man  räume
nur  dem  Unternehmer  die  Vollmacht  ein,  den  Lohn  des  betreffenden  jugendlichen ­
  Arbeiters,  falls  der  Vater  ein  notorischer  Taugenichts  oder  ein  arbeitsscheues ­
  Subject  ist,  der  Mutter  auszuzählen,  und  wenn  auch  dieser  Ausweg
nicht  rüthlich  ist,  zum  Theil  in  einer  Sparkasse  zu  deponiren.
Aber  nicht  nur  die  Aufrechterhaltung  der  elterlichen  Autorität  über  die
jüngern  Kinder  sowohl  als  über  die  unverheirateten  jungen  Leute  ist  wichtig.
Auch  das  Zusammenleben  einer  größern  Anzahl  erwachsener  Familienglieder
in  einem  und  demselben  Haushalt  ist  von  hohem  socialen  und  wirtschaftlichen
Werth.  Es  kommt  in  den  Ländern,  in  welchen  die  Bauerngüter  ungetheilt
in  der  nämlichen  Familie  fortvererbt  werden,  und  auch  in  Gegenden,  wo  sich,
wie  in  gewissen  Theilen  Italiens  *,  eine  heilsame  Gestaltung  der  Pachtverhältî

  Siehe  die  Ausführungen  im  vorigen  Kapitel  über  die  mezzadria  in  Toscana
und  in  Umbrien.
            
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