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II. Buch. Der Güteraustausch.
Gewinn unter Umstünden weit überragt, wieder ins Leben zu rufen.
behaupten manche, daß die Weizencultur Westeuropas durch den Import aus
den westlichen Gebieten Amerikas und Argentiniens, wo noch der Raubbau
herrscht, schwer geschädigt werde, und daß spater, wenn es in diesen Ländern
einmal mit dem Raubban zu Ende gehen werde, der Wiederbeginn des Weizenbaues
in den betreffenden europäischen Gegenden so große Kosten verursachen
würde, daß sie den für die Nation aus den vorübergehend niedrigen Kornpreisen
erzielten Nutzen mehr denn aufwiegen würden. Mag dem nun sein,
wie ihm wolle, auf jeden Fall werden hierdurch die Einflüsse der besondergünstigen
Productionsverhältnisse gewisser Gegenden auf die Zustände anderer
Länder trefflich illustrirt. Endlich kann sich aber auch ein Import von 9 fs
wissen Artikeln entwickeln, durch welchen ohne die Borkehr staatlicher Schuß'
maßregeln eine im Jnlande blühende Industrie oder ein sonstiger Betriebszweig
für immer vernichtet werden würde, da die Productionsbedingungen bcimportirenden
Landes dauernd günstigere sind. In solchen Fällen ist die
staatliche Protection dann angezeigt, wenn kein für die öffentliche Wohlfahrt
gleich vortheilhafter Productionszweig an die Stelle des durch den Import
bedrohten gesetzt werden kann. So ist es z. B. gerechtfertigt, daß die Regierungen
von Oesterreich und Frankreich die Weinproduction durch Schußzölle
schirmen, da der dem Weinbau dienende Grllnd und Boden bei anderweitiger
Verwendung nicht den entsprechenden Ertrag liefern könnte, und da
es nicht wahrscheinlich ist, daß infolge der durch den Genuß der billigern att^
ländischen Weine erzielten Ersparungen und mit Hilfe der verfügbar werdenden
Arbeitskräfte in Frankreich an die Stelle der Production der minderwerthigew
durch die italienische und spanische Concurrenz bedrohten Weinsorten, wie M
die französischen Producenten zur Mischung mit edlern Sorten verwenden,
neue, in gleichem Grade einträgliche Productionszweige treten würden.
3. Die auf die nationale Sicherheit zu nehmenden Rücksichten können
es nothwendig machen, daß alle Kriegsbedürfnisse im Lande erzeugt werden,
und daß man Vorkehrungen trifft, damit nicht im Kriegsfälle eine feindliche
Macht den Bezug der Nahrungsinittel und der sonstigen nothwendigen
stände des nationalen Consums abzuschneiden vermöge. Eine weitere Maß'
regel zu Gunsten der Größe und der wirtschaftlichen Unabhängigkeit einer
Nation besteht in der Gewährung von Prämien an die Schiffsbauer und #
dem Verbote, daß sich andere als einheimische Schiffe an der Ein- und 2lU '
fuhr der verschiedenen Produkte betheiligcn. Man schreitet zu solchen Maß'
regeln, um die Zahl der Schiffe und der Seeleute des eigenen Landes i 11
vermehren. Derartige Schiffahrtsgesetze und überhaupt alle derartigen, ^
nationale Unabhängigkeit im Auge habenden Gesetze können natürlich nur da^
von Erfolg begleitet sein, wenn die andern Staaten nicht in der Lage şiu '