Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

11. Kap. Der Credit (Fortsetzung). 
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beJ¡V men Umfang angenommen, daß die Zunahme der Hypothekar- 
icyuldung im 19. Jahrhundert mit derjenigen der öffentlichen Schuldenlast 
gleichen Schritt gehalten hat. Ist es doch in einigen Ländern bereits so 
do„ Kommen, daß wahrscheinlich mehr als die Hälfte der Reineinnahmen 
an k mï) unï) Boden nicht in den Händen der Eigenthümer bleibt, sondern 
ber A 1 *" Ģļàubiger abgeführt werden muß. Uebrigens ist eine genaue Werth- 
agrarischen Besitzes sehr schwierig, und auch vor einer zu pessi 
mo 1 ^ en Beurtheilung der Bedeutung des Hypothekarlastenstandes muß ge= 
Oesterreich z. B. ist der letztere ein sehr hoher. Daselbst 
die hypothekarische Belastung des bäuerlichen Grundbesitzes zu Ende 
hhv K e ? 1886 ben betrag von 2175 Millionen Gulden und die gesamte 
irische Verschuldung von Grund und Boden einen solchen von 4173 
foies) IOI ~ n Ģìâeri. Wenn nun aber manche Autoren behaupten, daß eine 
^un Schuldenlast ungefähr dem Kapitalwerthe des durch diese gewaltige 
dg/"'ê belasteten Grund und Bodens gleichkomme *, so sollte man sich 
stgotl' Ģoŗ hüten, bei der Berechnung des Bodenwerthes die Ergebniffe der 
reich Steuereinschätzung zu Grunde zu legen. Da die Steuern in Oester- 
deru s?*!" Papier sehr hoch sind, so hat sich der Staat in Anbetracht 
^Urck'^ŞĢeit - so hohe Steuern zu erheben, dazu verstanden, eine im 
(ļïeife nÌtt run die Hälfte zu niedrige Einschätzung des Bodenwerthes Platz 
ej ne] ] C11 ä" lassen. Derartiges kommt aber auch anderwärts vor; ja bis zu 
den ^ģŞìoisseu Grade ahmt man das in Oesterreich gegebene Beispiel in allen 
‘1 
zu 
fWi , Ùern ' îņ welchen die Steuern sehr hoch sind, nach. Tie Behörden 
âu .TJ**' baê Ņeuşierste zu verlangen, und ziehen es vor, das Gesetz durch 
^ Schätzungen zu umgehen. Allch ist bei Beurtheilung der Ver- 
""^Verhältnisse eines Gebietes stets mit der Thatsache zu rechnen, daß 
oller Länder, wo es gilt, die Löschung von Hypothekar- 
gezah^""6bn )n erwirken, oft sehr säumig sind, daß daher viele längst zurück- 
e Forderungen sich im Grundbuche noch immer eingetragen finden, 
dop y "iel kommt natürlich darauf an, zu welchen Zwecken die Schulden 
schej^ņ" Landwirten gemacht werden. Man kann vier Arten solcher unter- 
jN ^ ' ie zu Culturzwecken. Dahin gehören z. B. die Hypothekardarlehen 
bo% Ņ %, wie sie die Kapitalisten des Ostens der Vereinigten Staaten 
Vtf) ° r owerika den Ansiedlern im Westen gewährten. Diese wurden da- 
den Stand gesetzt, sich Ackerbaugeräthschaften und einen Viehstand 
*nter ff 0 ' Ņôsch mann-Hörburg (Der Bodenwerth Oesterreichs. Wien 1885) 
^>ihx h^'^'ite Daten über die einschlägigen Verhältnisse gesammelt. Im Deutschen 
Billiard. ^ bie Verschuldung von Grund und Boden zu derselben Zeit über zehn 
m Mark.
	        
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