Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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II.  Buch.  Ter  Güteraustausch.

zu  beschaffen.  Da  aber  der  Boden  jener  westlichen  Gegenden,  soweit  er  *
siedelt  wurde,  meist  sehr  fruchtbar  war  und  der  Raubbau,  wie  man  ihn  0
zu  Lande  anfangs  betrieb,  reichen  Gewinn  abwarf  und  neben  del  -âm
tilgung  eine  Kapitalbildung  ermöglichte,  so  wurde  durch  derartige  Voycy  1,
die  Entwicklung  eines  kräftigen  Farmerstandes  begünstigt.
Ganz  dieselbe  Entwicklung  haben  die  Verhältniffe  auch  in  der  Arg  '
tinischen  Republik  genommen,  obgleich  die  Schuldzinsen  dort  noch  höher  war
und  sich  auf  ca.  12  °/ 0  beliefen.  Dafür  sind  die  Bodenbeschaffenheit  und
klimatischen  Verhältnisse  dieses  Landes  ausgezeichnet,  und  die  Steuerlas
waren,  wenigstens  in  frühern  Zeiten,  nur  leicht.  Wenn  aber  die  letzter,:
gegenwärtig  gesteigert  haben,  so  haben  dagegen  die  Personen,  welche  r  .
Anlehen  aufgenommen  hatten,  dadurch  einen  großen  Gewinn  gemacht,
durch  die  infolge  der  übermäßigen  Ausgabe  uneinlöslichen  Papiergeldes  e
getretene  Entwerthung  der  Umlaufsmittel  sich  die  für  die  Schuldsummen
entrichtenden  Zinsen  um  mehr  als  die  Hälfte  reducirt  haben.  r
2.  Anlehen  behufs  Gutmachung  angerichteten  Schadens,  z.
Folgen  von  Verheerungen  durch  Feuer  und  Wasser,  von  Viehseuchen  u.  s-  ^
Durch  dieselben  werden  dem  Grund  und  Boden  und  der  Landwirtschaft
allgemeinen  gleichfalls  Arbeitskräfte  und  Sachgüter  verschiedener  Natur  r
geführt.  Das  ist  unbedingt  etwas  Gutes  und  in  diesen  Fällen  sogar  mei
eine  unbedingte  Nothwendigkeit.  Unglücklicherweise  führt  aber  die  Berschşş  ^
aus  solchen  Gründen  nur  zu  häufig  zum  Verderben  der  Schuldner,  well
nämlich  unter  solchen  Umständen  vielfach  unverhältnißmäßig  hohe  Zinsen  »
zahlen  haben.  Deshalb  muß  man  in  denjenigen  Ländern,  in  welchen  i
die  Interessen  der  landwirtschaftlichen  Bevölkerung  gehörige  Sorge
wird,  den  Übeln  Folgen  derartiger  Calamitäten  vorzubeugen  suchen,  „
man  die  Interessenten  nöthigt,  sich  bei  zweckmäßig  eingerichteten  Ans
gegen  solche  Schäden  zu  versichern 1 ,  ihnen  unverzinsliche  oder  gering  ^
zinsliche  Vorschüsse  gewährt  und  andere  dergleichen  Veranstaltungen  zu
Besten  trifft.  ü #
3.  Anlehen  behufs  der  Steuerzahlung.  Ta  die  Regierungen  die  ^
liche  Zahlung  der  Steuern  in  barem  Gelde  fordern,  während  doch  die
wirte  ihre  Einnahmen  aus  Producten  beziehen,  welche  sie  nur  in  nicht  8#  ^
bestimmbaren  Zeitpunkten  ohne  Schaden  veräußern  können,  so  ist  du  ^
Währung  von  Darlehen,  welche  die  Steuerzahlung  an  den  bestimmten
minen  ermöglichen,  selbst  aber  zu  einem  für  den  Landwirt  paffenden  ^
Punkt  zurückgezahlt  werden  können,  an  und  für  sich  zugleich  für  die  La»

>  So  besteht  z.  B.  im  Königreich  Bayern  für  sämtliche  Grundbesitzer  die
sich  gegen  Feuerschaden  zu  versichern.

Pflil
            
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