thumbs : Allgemeine Gesellschaftslehre

V. Kapitel.

Wissens müßte man sagen: „hätten wir“ — klares Wissen um alle
„identisch begründeten Vergesellschaftungszusammengehörigkeitsketten“,
so wissen wir auch, wie sich in der Welt überhaupt besondere Vergesellschaftungen
 vollziehen, als „Fälle“ welcher „identisch begründeten
Wirkenszusammengehörigkeitsketten“ sich überhaupt in der Welt besondere
 Vergesellschaftungszusammenhänge einstellen können. In jeder
„identisch begründeten Vergesellschaftungszusammengehörigkeitskette“
finden wir aber als erste identische wirkende Bedingung ein „Veraalten-Werbung-
 Wollen“ besonderer Seele und als letzten Wirkungsgewinn
 einen „Entsprechung-Seelenaugenblick“ anderer Seele, so daß
alle „identisch begründeten Vergesellschaftungszusammengehörigkeitsketten“
 das identische Allgemeine des ersten Beziehungsgrundes und
das identische Allgemeine des letzten Beziehungsgrundes gemeinsam
haben. Als „Besondere Vergesellschaftungs-Wissenschaften“
 können wir ferner jene Wissenschaften bezeichnen, in welchen
Besonderheiten jener identischen Allgemeinen, welche sich in „identisch
begründeten Vergesellschaftungszusammengehörigkeitsketten“ finden, bestimmt
 werden. Jene Wissenschaften aber, in welchen besondere Seelen
durch „Vergesellschaftungs-Zusammenhang“ bestimmt werden, zählen
zu den „Geschichts-Wissenschaften“, sind freilich nun besondere „Geschichts-
 Wissenschaften“, da in den „Geschichts-Wissenschaften“ keineswegs
 bloß besondere Seelen „in Vergesellschaftungs-Zusammenhang“
 bestimmt werden.
Hingegen ist die „Allgemeine Gesellschafts-Wissenschaft“ eine
Wissenschaft, in welcher eben jene identischen Allgemeinen bestimmt
werden, welche die identischen Gründe der Beziehung „Gesellschaft“
darstellen, einer Beziehung zwischen zwei Seelen, die sich zwar stets
mit einem besonderen Wirkenszusammenhange zweier Seelen einstellt,
keineswegs aber selbst eine Wirkensbeziehung ist, vielmehr eine „reine
Seelenbeziehung“ darstellt. „Allgemeine Gesellschafts-Wissenschaft“ ist
also insoferne eine Wesenswissenschaft, als sie das Wesen der identischen
 Gründe der Beziehung „Gesellschaft“ bestimmt. In ungenauer —
jedoch unschädlicher — Rede kann die „Allgemeine Gesellschafts-Wissenschaft“
 auch als „Wissenschaft vom Wesen der Gesellschaft“ bezeichnet
werden, mit welcher Rede man allerdings, da „Beziehung“ stets „Einfaches“
ist, nur das Wesen der identischen Gründe der Beziehung „Gesellschaft“
meinen kann. Nur wenn man also in ungenauer Rede das „Wesen der
Gründe einer Beziehung“ als „Wesen einer Beziehung“ bezeichnet, kann
man „Allgemeine Gesellschafts-Wissenschaft“ als eine „Beziehungs-Wissenschaft“,
 d.h. als eine Wissenschaft, deren logisches Subjekt eine
besondere Beziehung ist, bezeichnen. „Beziehungs-Wissenschaften“ als
Wissenschaften, deren logisches Prädikat „Beziehung“ ist, sind
hingegen alle „Gesellschafts- Wissenschaften von Einzigen“, da in ihnen
            
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