Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Der  Verfall  der  Ämter  im  17.  Jahrh.  u.  die  Reformbestrebungen.

Grob-  und  Kleinschmiede  1688;
Gold-  und  Silberarbeiter  1677  und  1690;
Knochenhauer  1694;
Tischler  169g.
Ähnlich  wie  in  Riga  schreitet  man  dann  auch  in  Dorpat  zur
Errichtung  „undeutscher“  Ämter.  Die  Anwesenheit  zahlreicher
Angehöriger  der  estnischen  Nation,  mit  denen  die  vielfach  aus
Deutschland  stammenden  Gewerbetreibenden  sich  wohl  nicht  recht
befreunden  konnten,  führten  darauf.  So  bestand  seit  dem  12.  Marz
1684  das  Amt  der  Fuhrleute  und  seit  1685,  Jan.  21,  das  Amt  der
undeutschen  Fischführer.  Nur  von  dem  ersteren  hat  sich  eine
Abschrift  des  Schragens  erhalten  ;  von  dem  letzteren  ist  eine  aus
dem  Ende  des  18.  Jahrhunderts  stammende  Redaction  bekannt,  the
möglicherweise  keine  sehr  erheblichen  Änderungen  gegen  die  ältere
Fassung  enthält.  Zwischen  den  Angehörigen  verschiedener  Gewerbe ­
  blieben,  auch  wenn  sie  zu  demselben  Amte  gehörten,  Reibereien ­
  nicht  aus.  Schon  jetzt  erwies  sich  der  Nahrungsspielraum
als  viel  zu  eng,  und  es  erfolgten  bei  verwandten  Gewerben  Übergriffe
in  die  einem  anderen  Handwerke  durch  den  Schrägen  speciell  zugewiesene
  Arbeitssphäre.  So  sah  sich  der  Rath  1691  genöthig*
einen  Streit  zwischen  Schmieden  und  Schlossern  unter  Berufung
auf  eine  frühere  Entscheidung  durch  abermalige  genaue  Begrenzung
der  jedem  Handwerke  zustehenden  Arbeiten  zu  entscheiden,  ßf
verfügte,  dass  „die  grobe  schivarzc  ArbcH,  worzti  keilte  Feile
brauchet  und  gewichtsiveise  gearbeitet  7üird,  item  Carossefi>^
Schlitten  und  Glocken  Beschlag,  zvie  auch  Zerhauung  des  Eisens
den  Grobschmieden  zustände,  hingegen  die  Kleinschmiede  ein  Recht

hätten  auf  „allerhandt  Art  Schlösser,  Fenster,  Thiircn,  BeckeHj
und  anderszvo  nöthig  und  Schlosser-Arbeit  sein  mag,  uñe  deiiH
auch  am  Schlitten  der  verzinnte  Beschlag  ganz  allcinJ^
Auf  den  Inhalt  dieser  Schrägen  kann  einstweilen  noch  nicH
eingegangen  werden.  Es  muss  späterer  Zukunft  Vorbehalten  bleil^m
zu  entscheiden,  ob  eine  Veröffentlichung  auch  der  Schrägen  voH
1621  an  möglich  sein  wird.  Sie  ist  noch  für  keine  deutsche  Stii^l^
versucht  und  böte  für  die  Gewerbegeschichte  des  Interessanten  uni
Lehrreichen  genug.  Es  w  äre  aber  verkehrt,  so  lange  eine  dcrartig‘^
Sammlung  nicht  vorliegt,  ein  zuverlässiges  Bild  von  der  Verfassung
entwerfen  zu  wollen.  Nur  an  der  Schilderung  der  Verhältnisse  i*^
einem  Amte  sei  auf  die  Tendenz,  welche  die  Entwickelung  nimmt'
            
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