Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Anhang.

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2)  Weiln  nun  diese  Stadt  abgelegen  und  nicht  gleich  Ambsterdam
  und  andre  gelegene  Städte  von  allerhandt  frembden
Nationen,  als  Frantzosen,  Engländer,  Italianer,  Hrabander,
Flämingen,  sondern  blosz  von  Deutschen  populeus  gemacht
werden  musz,  so  muszen  die  in  Deutschlandt  eingefuhrte
Schrägen,  insonderheit  diejenige,  quo  ad  honestatem  der
Jungen  Lehre,  der  Gesellen  Verhaltnisz,  Wanderschafft  und
die  Communication  und  Correspondence  der  deutschen
und  hiesigen  Wercken,  hieselbsten  nicht  allein  befästiget
bleiben,  sondern  auch,  da  sie  noster  senatus  biszhero  nicht
eingeführet,  da  nemlich  einige  Ämbtere  blosz  mitt  denen
(*teur  erkauiften)  von  denen  Ambtherren  erhaltenen  Projecten
  sich  haben  befriedigen  laszen  muszen,  annoch  gegen
Erlegung  einer  würdigen  Recognition  (*zur  bibliecken  oder
ad  alias  pias  causas)  sub  amplissimo  nomine  senatus  eingefuhrt
  werden  muszen.
3)  ’[In  disser  ersten  classi  der  Haubtambter  kennen  diese  folgende ­
  Aembter  allein  excipiret  und  rechtevoll  uff  30  Rthal.
Einkauffsgelder  gesetzet  werden,  aldermaaszen  dieselbe
ohne  jeniger  besonderen  Beschwerde  sothane  summa
tragen  können  und  auch  vorhin  weit  ein  Mehresz  würcklich
getragen.
Dasz  Ambt  der  Goldtschmiede,
Halbier,
Fleischer.
Diese  30  Rthal.  können  folgender  Gestalt  distribuiret  werden:
IO  Rthal.  zur  Kirchenordnungk,
M  w  Unterhaltungk  desz  gemeinen  Schutzwesen,
IO  „  in  die  Ambtslade.
ln  der  andren  classi  der  geringem  Handtwerken,  die  die
Helffte,  nemlich  nur  10  Rthal.  tragen  sollen,  gehören:
dasz  Ambt  der  deutschen  und  undeutschen  Leinweber,
Fuhrleute,
undeutschen  Schneider,
(♦Ligger),
"  undeutschen  Schuster,
'I  deutschen  und  undeutschen  Maurer,
ÍL  n  n  n  Zimmerleute.

*  Vor  dem  Worte  In  steht  eine  eckige  Klammer,  die  entsprechende  fehlt  aber.
            
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