Full text: Report from the Select Committee on Slave Trade (East Coast of Africa); together with the proceedings of the Committee, minutes of evidence, appendix and index

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1 CD l >1 O iS 107 'er für jeden Schlachtungs- ober Verrechnungszeitraum nittliche Schlachtausbeute errechnen. Nur die Neben- mß in einer für einen größeren Zeitraum sest- rchschnittszahl in die Berechnung übernommen werden, leischpreis nicht erst nach der Schlachtung der Tiere erden kann, sondern im voraus zu berechnen ist, müssen er vorhergehenden Verrechnungsperiode stammenden >eute- und Unkosten-Verhältniszahlen der Rechnung zu- t werden. hiede in der Höhe der Schlachtausbeute der beiden ie sich durch eine Verschiebung der qualitativen Zu- ig des Schlachtviehauftriebes ergeben, können in beson- i Ursache einer fehlerhaften Vcrkaufspreisberechnung egebenenfalls muß durch entsprechende Berechnung ein «gleich geschaffen werden. Ist nun in besonderen Aus- die Ermittlung des Schlachtgewichts und der Unkosten rn Schlachtticres nicht möglich, so sind — möglichst aus ^gegangener, richtig angelegter und ausgeführter Probe- und daran anschließender Berechnungen — durchweg sten an Stelle der absoluten Zahlen zu setzen, und es 'biger Berechnungswcise der Kleinverkaufspreis zu be rechnet den durchschnittlichen Lebendgewichtspreis durch Summe sämtlicher Ankaufspreise eines Verrechnuugs- iurch die Summe aller Lebendgewichte der gekauften enommcn, der Lebendgewichtspreis betrage bei Groß- J werden hierzu die Unkosten gerechnet. Sie sollen 8- Die Nebenausbeute ist von der erhaltenen Summe beträgt sie 20 %, so verbleibt die Zahl 95. Wenn das ht 50 % des Lebendgewichts im warmen Zustande beträgt, rehen, da der Fleischpreis für das Ausgabegewicht be- as Fleisch erst 2 bis 3 Tage nach der Schlachtung an abgegeben wird, 4% des Schlachtgewichts für Schwund- --uft; es verbleiben somit 48 ^ Ausgabegewicht. Die diert durch die Zahl 48 ergibt den Gestehungspreis, it eines Wochenumsatzes von 500 g ein Rohgewinn von end der Zeit des Normalwochenumsatzcs von 250 g h bis 4U des Gestchungspreises und gegebenenfalls ein Vergtitungssatz für Kosten der Anfuhr des Fleisches | cfjäft zuzuschlagen sind, um den Kleinverkaufspreis zu
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