fullscreen: Finanzwissenschaft

3. Buch, Die Staatsausgaben. 
Ausgabenmaß unbedingt in Anspruch nimmt, so können die Ausgaben 
— wie oben bemerkt — unter ein gewisses Niveau auch in kleinen 
Staaten nicht herabgedrückt werden, woraus folgt, daß die Kosten 
des Hofstaates in kleinen Staaten verhältnismäßig größer sind als 
in großen Staaten. In Holland beträgt (1926) die Ausgabe für 
den königlichen Haushalt 1,6 Mill. Gulden. 
‚2. Republiken. Fassen wir die Verhältnisse in republikani- 
schen Staaten ins Auge, so finden wir, daß hier die Kosten, die 
mit der Stellung des Repräsentanten des Staates verbunden sind, 
sich viel bescheidener gestalten. Das Haupt einer Republik, dessen 
Funktion an eine kurze Zeit geknüpft ist, nimmt nicht jene aus- 
gezeichnete Stellung ein, wie das Staatshaupt der erblichen Monarchie. 
Oft werden zu diesen Stellen Bürger aus einfachsten Verhältnissen 
gewählt. Die Ansprüche der Menge, die den luxuriösen Aufwand 
der Monarchien genießt, sind hier geringer, In kleinen Republiken, 
wie die Schweiz, wird dem Präsidenten ein höchst bescheidenes 
Gehalt gewährt. In großen Staaten republikanischer Staatsform 
wird dem Präsidenten ein solches Einkommen gesichert, das. ihm 
ermöglicht, Wohltaten auszuüben, die Kultur zu fördern, das Land 
häufig zu bereisen, eventuell freie Wohnung usw. In Frankreich 
residiert der Präsident im Palais Elysee, in Washington im Weißen 
Hause. Das deutsche Reichspräsıdium figuriert im Budget für 1926 
mit 560000 Goldmark; der Präsident der Tschechoslowakei mit 
3 Mill. tschechischen Kronen; der ungarische Reichsverweser mit 
80000 Goldkronen. 
HIT. Abschnitt. 
Ausgaben für die gesetzgebenden Organe. 
In konstitutionellen Staaten und Republiken verursacht auch 
der Aufwand für die konstitutionellen Körperschaften, namentlich 
für die gesetzgebenden Körperschaften, gewisse, wenn auch be- 
scheidene Ausgaben. MKEinen wesentlichen Unterschied bezüglich 
dieser Ausgaben verursacht der Umstand, ob die Mitglieder der 
gesetzgebenden Körperschaften Bezahlung, Diäten beziehen oder 
nicht, bzw. eventuell geringere Benefizien (freie Reise, Verpflegung 
usw.) genießen. In England kann das Mitglied des Parlaments im 
Parlamentsgebäude unentgeltlich seine Mahlzeit, seinen Tee ein- 
nehmen. Das Parlament besitzt einen reich versorgten Weinkeller. 
In anderen Staaten genießen die Mitglieder des gesetzgebenden 
Körpers freie Fahrt, eventuell wieder nur in die Stadt, wo die 
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