Full text: Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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erläßlich, daß am Sonntage die Reisedispositionen für die 
folgende Woche getroffen und sonstige hiermit zusammenhängende 
Dinge erledigt würden. — Unseres Erachtens ließe sich dieses 
jedoch in den allermeisten Fällen sehr wohl am Samstagnach 
mittage besorgen, da dann die Reisenden meist schon zurück zu 
sein pflegen, weil ihr Besuch an diesem Tage doch ungelegen kommt. 
Das vorstehend Gesagte dürfte schon ausreichen, um nicht 
allein die Notwendigkeit, sondern auch die Nützlichkeit der ge 
forderten Erweiterung der Sonntagsruhe darzutun. Selbst wenn 
ans einer solchen ein geringer wirtschaftlicher Nachteil entstände, 
so würde dieser doch mindestens ausgewogen durch die gewonnenen 
Vorteile auf religiösem, sozialem, nationalem und gesundheitlichem 
Gebiete. Wir glauben aber nicht einmal, daß ein solcher Schaden 
überhaupt eintreten würde; vielmehr sind wir der Meinung, daß 
durch die größere geistige und körperliche Frische, welche die 
Jnnehaltung des von Gott eingesetzten und von Natur aus not 
wendigen Ruhetages Prinzipalen wie Angestellten gewährt, und 
durch welche die Arbeitskraft erneuert und die Arbeitsfreudigkeit 
gehoben wird, der vermeintliche Zeitschaden mehr als ausgeglichen 
würde. Zu alledem ist es unsere innerste Überzeugung, daß aus 
der treuen Befolgung der Gebote Gottes, welche — auf der 
Grundlage des natürlichen Rechtes beruhend — ganz wesentlich 
zum Nutzen der Menschheit selbst gegeben sind, dieser niemals 
ein wirklicher Schaden erwachsen kann, daß aber ihre Nichtachtung 
stets zum Unsegen gereicht. 
Was nun die Durchführbarkeit einer erweiterten Sonn 
tagsruhe betrifft, so sind etwa nach dieser Richtung hin laut 
werdende Bedenken wohl am schlagendsten zu widerlegen durch 
den Hinweis auf England und Nordamerika, deren Handel und 
Industrie die dort herrschende absolute Sonntagsruhe gewiß nicht 
zum Nachteil geworden ist. — Aber auch in unserem Vaterlande 
hat sich die Überzeugung von der Zweckmäßigkeit und Durch 
führbarkeit einer Erweiterung dieser gesetzlichen Bestimmungen 
schon in weiteren Kreisen, auch der selbständigen Kauf 
leute, durchgerungen, nachdem man eingesehen hat, daß die bei
	        
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