Full text : Die Volkswirthschaftslehre

238  Buch  3.  Kcip.  2.  Circulationsmittel.
müssen,  mit  der  Entwerthung  des  Papiers  abnimmt,  die  Beträchtlichkeit ­
  der  Staatsausgabe  dagegen  mit  dem  Steigen  der
Papiergeldpreise  zunimmt,  und  schädigt  zugleich  fortdauernd  den
Staatskredit,  der  so  lange,  als  die  Verzinsung  der  Staatsschuld
in  entwerthetem  Papier  erfolgt,  ein  mißlicher  bleibt.

KreditkL'rdernngñnüttel.
8  1%.
Befördert  aber  wird  der  Kredit  durch  Alles,  wodurch
Kreditnehmen  nub  Kreditgeben  leichter  und  gleichzeitig  sicherer
gemacht  wird,  also  außer  durch  Einrichtungen,  welche  die
Benutzung  des  Kredits  vermitteln,  durch  eigentliche  Banken
und  besondere  Kreditanstalten,  namentlich  aneli  durch  wirksame
Kreditgesetze.
Nebenbei  können  zu  bcu  Kreditförderungsmitteln  außerdem
noch  solche  Einrichtungen  gerechnet  werden,  welche  die  Beurtheilung
der  vorhandenen  Kreditfähigkeit  erleichtern.  So  wird  z.  B.  rücksichtlich ­
  des  auf  Grundbesitz  zu  gewährenden  Kredits  die  Beurtheilung ­
  der  Kreditfähigkeit  erleichtert  durch  das  Vorhandensein
einigermaßen  zuverlässiger  Anschlüge  von  Grundstücken  und
Gebäuden,  durch  die  Steueranschläge  der  Grundsteuer-Kataster
und  durch  den  Betrag,  zu  welchem  Gebäude  gegen  Feuersgefahr
versichert  sind.

8  126.
Unter  Banken  verstand  man  ursprünglich  Anstalten,
welche  ein  von  den  Unternehmern  zusammengeschossenes
Kapital  zur  Vermittelung  von  Zahlungen  und  zur  Betreibung
von  Geldgeschäften  benutzen.
Im  Laufe  der  Zeit  aber  haben  sich  die  Banken  zil
allgemeinen  mit  Kredit  handelnden  Uriternehmungen
erweitert,  als  welche  dieselben  nunmehr,  indem  ihr  eigenes
Kapital  den  Garantiefvnd  abgiebt,  Kreditgeschäfte  machen.
,  Schon  frühzeitig  war  an  solchen  Marktplätzen,  >vv  verschiedene
Völker  mit  einander  verkehrten,  das  Abschätzen  der  Münzen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.