§ 146. Grundrente.
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zu gewähren, dem gleichzeitig die Gefahr gegenübersteht, durch
zeitiveises Sinken der Rente wiederum „Einbuße" zu erleiden.
Aehnliche Geiviunste fließen solchen Kapitalisten und Arbeitern
zu, welche in Folge besonders günstiger Umstände, z. B. seltener
persönlicher Begabung, überlegener Wirksamkeit der besessenen
Kapitalien rc„ für ihr Product regelmäßig einen, die vom Stand
punkte der betreffenden Privatwirtschaft aus aufzurechnen gewesenen
Productionskosten übersteigenden Preis erhalten, und deshalb
ebenfalls in letzterem einen freien Ueberschuß beziehen. Diese
ans vorzugsweise erfolgreichen Arbeits- und Kapitalverwendungen
hervorgehenden rentenartigen Ueberschüsse erscheinen jedoch nicht
als ein eigenartig selbständiges Einkommen, sondern als eine
bloße Erhöhung anderer Einkommensarten, des üblichen Arbeits
lohnes oder Kapitalzinses. Selbige unterscheiden sich auch von
der Grundrente schon wesentlich dadurch, daß sie, ungeachtet
mancher Aehnlichkeit mit jener in Bezug auf Entstehung und
wirthschaftliche Nützlichkeit, weniger stetig eintreten und minder
andauernd fortbestehen bleiben, sich entweder gar nicht oder doch
nicht eben so sicher an Andere übertragen lassen.
§ 146.
Auf die Bildung und den Betrag der Grundrente
können vornehmlich Einfluß haben: die eigene Beschaffenheit
der Grundstücke und die Lage derselben in wirthschaftlicher
Beziehung; die Größe des Bedarfs an aus der Benutzung
von Grundstücken hervorgehenden Erzeugnissen und der Preis
dieser; sowie außerdem die ganze Art und Weise der Boden-
benutzung selbst.
Alle Verhältnisse beeinflussen die Bildung und den Betrag
der Grundrente, welche verursachen, daß gleiche Kapital- und
Arbeitsverwendungen bei Benutzung von Grundstücken ungleiche
wirthschaftliche Erfolge ergeben. Die oben angedeuteten Umstände
aber, Welche bei den verschiedenen Grundstücken an sich ungleich
sind und in mannigfach abweichender Weise zusammentreffen,
werden allgemeinhin maßgebend für das in den einzelnen Fällen
der Bodenbeuutzung zwischen demGesammtbetrage derProductivns-
kosten und dem Gesammtwerthe des Ertrages durchschnittlich statt
findende Verhältniß.
Schober, Volkswirthschaftslehre. 3. Aufl. 18