Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 146. Grundrente. 
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zu gewähren, dem gleichzeitig die Gefahr gegenübersteht, durch 
zeitiveises Sinken der Rente wiederum „Einbuße" zu erleiden. 
Aehnliche Geiviunste fließen solchen Kapitalisten und Arbeitern 
zu, welche in Folge besonders günstiger Umstände, z. B. seltener 
persönlicher Begabung, überlegener Wirksamkeit der besessenen 
Kapitalien rc„ für ihr Product regelmäßig einen, die vom Stand 
punkte der betreffenden Privatwirtschaft aus aufzurechnen gewesenen 
Productionskosten übersteigenden Preis erhalten, und deshalb 
ebenfalls in letzterem einen freien Ueberschuß beziehen. Diese 
ans vorzugsweise erfolgreichen Arbeits- und Kapitalverwendungen 
hervorgehenden rentenartigen Ueberschüsse erscheinen jedoch nicht 
als ein eigenartig selbständiges Einkommen, sondern als eine 
bloße Erhöhung anderer Einkommensarten, des üblichen Arbeits 
lohnes oder Kapitalzinses. Selbige unterscheiden sich auch von 
der Grundrente schon wesentlich dadurch, daß sie, ungeachtet 
mancher Aehnlichkeit mit jener in Bezug auf Entstehung und 
wirthschaftliche Nützlichkeit, weniger stetig eintreten und minder 
andauernd fortbestehen bleiben, sich entweder gar nicht oder doch 
nicht eben so sicher an Andere übertragen lassen. 
§ 146. 
Auf die Bildung und den Betrag der Grundrente 
können vornehmlich Einfluß haben: die eigene Beschaffenheit 
der Grundstücke und die Lage derselben in wirthschaftlicher 
Beziehung; die Größe des Bedarfs an aus der Benutzung 
von Grundstücken hervorgehenden Erzeugnissen und der Preis 
dieser; sowie außerdem die ganze Art und Weise der Boden- 
benutzung selbst. 
Alle Verhältnisse beeinflussen die Bildung und den Betrag 
der Grundrente, welche verursachen, daß gleiche Kapital- und 
Arbeitsverwendungen bei Benutzung von Grundstücken ungleiche 
wirthschaftliche Erfolge ergeben. Die oben angedeuteten Umstände 
aber, Welche bei den verschiedenen Grundstücken an sich ungleich 
sind und in mannigfach abweichender Weise zusammentreffen, 
werden allgemeinhin maßgebend für das in den einzelnen Fällen 
der Bodenbeuutzung zwischen demGesammtbetrage derProductivns- 
kosten und dem Gesammtwerthe des Ertrages durchschnittlich statt 
findende Verhältniß. 
Schober, Volkswirthschaftslehre. 3. Aufl. 18
	        
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