Full text : Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

IV.  In  welcher  Weise  vermöchte  für  eine  wirksame  Zwangserziehung ­
  in  Österreich  Zarge  getragen  m  werden?
Dem  sich  aus  der  geschilderten  Sachlage  mit  Nothwendigkeit ­
  ergebenden  dringenden  Appelle  an  die  Staatsverwaltung, ­
  eine  bedeutende  Vermehrung  der  Besserungsanstalten ­
  etwa  nach  englischem  Vorbilde  in  Angriff
zu  nehinen,  sucht  man  den  Hinweis  darauf  entgegenzusetzen,
dass  es  in  England  vornehmlich  die  Privatwohlthätigfeit
  war,  die  eine-  so  namhafte  Anzahl  von  Reforma  toryund
  Industrial  Schools  ins  Leben  gerufen  hat.
Wir  lassen  diesen  Vorzug  Englands  insofern  gelten,
als  dort  die  Privatwohlthätigkeit  und  der  gemeinnützige  Sinn
der  Bürgerschaft  die  Initiative  zur  Errichtung  derartiger
Institute  ergriffen  hat,  während  dieselbe  hier  dem  Staate
überlassen  blieb,  aber  int  Übrigen  spricht  jener  Zweifel  weit
mehr  für  die  Berechtigung  unseres  Verlangens  nach
Ausführung  der  zu  Rechte  bestehenden  geltenden  Bestimmungen ­
  des  mehrfach  angerufenen  Gesetzes,  als  gegen
dieselbe.
Wenn  die  Privatwohlthätigkeit  sich  Hierlands  bisher  in
einem  geringeren  Maße  an  der  Errichtung  von  Besserungsanstalten ­
  betheiligt  hat,  als  dies  mit  Rücksicht  auf  die  hohe
Bedeutung  derselben  wohl  wünschenswert  gewesen  wäre*),

*)  Dass  übrigens  die  Privatwohlthätigkeit  auch  in  Österreich
große  materielle  Öpfer  auf  diesem  Gebiete  zu  bringen  fähig  ist,
und  dieselben  auch  zu  bringen  bereit  sich  findet,  dafür  sprechen  folgende ­
  Thatsachen.
Bereits  im  Jahre  1843  gründete  der  Wiener  Schutzverenr
zwei  Rettungshäuser,  die  noch  heute  ihre  Wirksamkeit  ausüben  und  an
150  verwahrloste  Kinder  beherbergen.
Zucker,  Behandlung  verbrecherischer  Jugend.

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