Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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ÍK'iiu  Zentralkomite  Antrag  in  Bezug  auf  die  Größe  der  dem
Schuldigen  aufzuerlegenden  Buße,  die  im  Maximum  im  einzelueu
  und  ersten  Falle  Fr.  300  betragen  kann."
_  Das  Gericht  wurde  sofort  konstituirt  unb  aus  5  Richtern,
5  SiipDlcmitoii,  4  »nb  oiitoin
#W(t.  3)^  Ghifluf;  chin;  311^1,^  ^igto  fies)
bnnii,  bnf;  bd  i()r  hit  Sn^o  1888  mu;  18  ^((01111^  1889
mir  3  /Stille  anhängig  gemacht  wurden.  Hier  ist  die  Zahl  der
Gerichtsfälle,  im  Gegensatz  jener  beim  Schiedsgerichte  über
%i#,ibc  hu  ehi  1011-15(1)01-  9^11^116  fin;  bou
1,111111^  bcá  JD¿uftcrbtcbflnl)W.  3"  11,(01)011  göKcit  lotob  boi;
fr T¿ st  l0t *  şioî''  Hagen,  loculi  der  andere  nicht  freiwillig  entst
  or  in  91)  von  100  Fällen  vom  Kopisten  ganz
wwbWiÜ'W  ist.  3)to  lli(i)ot(acoloiiii(iitiic  bea  9)^11^00#^
waren  derart,  daß  den  Musterkopifteu  die  Lust  am
Handwerke  füglich  vergehen  konnte,  sprach  es  doch  Schadeuersatzsummeu
  bis  auf  Fr.  5000  im  einzelnen  Falle  zu.  Seit
seinem  Erscheinen  sind  die  ständigen  Klagen  früherer  Jahre
über  Muster-kopien  nahezu  verstummt.
.  "De  sehr  Regulativ  und  Gericht  die  von  ihnen  erwarteten  Wirkungen.
Dienste  leisteten,  dafür  spricht  lauter  als  die  längsten  Anschimibci#i,ngeii
  bio  31)1111(101)0,  bnf;  iiinn  n^t  burnii  bnol^',
bna  3iiititiit  mifgiií)obon,  nía  1888  bua  otbgc^l^fft)o^o  ŞntcnN
nub  Mnsterschntzgesetz  in  Kraft  trat,  und  daß  auch  seither
nicht  einmal  eine  leise  Anregung  hiefür  gemacht  wurde.  Wohl
hatten  die  Initianten  1886  nur  ein  Provisorium  bis  zum
(Muffe  etnea  l(no(ito()oii  @cfe^^ca  io()nffoit  100,(1011;  nia  bna
lettere  aber  zu  Stande  gekommen  war,  gaben  sie  dann  der
Verbandsinstitntion  bei  Weitem  den  Vorzug.  In  der  That
gestatteten  die  Redaktion  des  Regulativs  und  die  Komposition
des  Gerichtes  Erkenntnisse  aus  Musterkopie  in  Füllen,  in
welchen  die  staatliche  Gesetzgebung  und  ein  ordentliches  Gericht
aris  Freisprechung  erkannt  hätten,  trotzdem  Nachahmung  vorlag, ­
  wozu  die  Gebüßten  sich  später  selbst  bekannten.  Wenn
            
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