Full text: Lehrbuch des subalternen Civildienstes

Vorwort jur dritten Auflage. 
Die im Borwortc zur ersten Auslage dieses Werkes erwähnten, den 
Unteroffizieren der Armee nach neunjähriger Dienstzeit die 
vorzugsweise Berechtigung zur Anstellung im Staatsdienste einräumen 
den, Allerhöchsten Kabincts-Ordrcs vom 7. August 1820 und 31. Ok- 
lolier 1827 haben wesentliche Modifikationen erfahren, indem in einer 
Kabincts-Ordre vom 7. November 1835 festgesetzt worden, daß die 
jedem Preußen obliegende allgemeine Militair - Dienstpflicht mit hinzu 
zurechnen, mithin der Anspruch auf Versorgung für die Unteroffiziere 
erst nach zwölfjähriger Dienstzeit erlangt werden könne, und 
indem ferner durch die Kabincts-Ordre vom 22. Mai 1830 bestimmt 
Ģ, daß in dieser verlängerten Dienstzeit mindestens ein neunjähriger 
Dienst als Unteroffizier enthalten sein müsse. 
Der weitere Inhalt jenes Vorwortes hat auch heute nod) voll 
ständige Gültigkeit, und kann nur wiederholt allen Bewerbern um eine 
Stellung im Staatsdienste zur Beachtung empfohlen werden. 
Was der damalige Herausgeber zur zweiten Auflage geäußert, 
hat sich durch den raschen Absatz derselben bestätigt. Demnach sind 
3000 Exemplare des Lehrbuchs verbreitet worden. 
Dasselbe hat auch anderweitig Anerkennung und Würdigung ge- 
sttnden. Von den günstigen Beurtheilungen in öffentlichen Blättern 
mag nur die seiner Zeit stattgcfundcnc Besprechung im Preußischen 
M i l i t a i r - W o ch e n b l a t t e hervorgehoben werden. 
Alles dieses wird indessen dadurch übertroffcn, daß des hochseligen 
Königs Friedrich Wilhelm Ul. Majestät gleich beim ersten Erscheinen 
des besprochenen Werkes an den damaligen Herausgeber nachstehenden 
Allerhöchsten Bescheid zu erlassen geruhete: 
^ch danke Ihnen für die Einreichung des mit Ihrem Schrei 
ben vom 1.5ten v. Rl. Mir zugekommenen Exemplars Ihres 
Lehrbuchs des subalternen Civildienlkcs für Militate-Ver-
	        
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