Vorwort jur dritten Auflage.
Die im Borwortc zur ersten Auslage dieses Werkes erwähnten, den
Unteroffizieren der Armee nach neunjähriger Dienstzeit die
vorzugsweise Berechtigung zur Anstellung im Staatsdienste einräumen
den, Allerhöchsten Kabincts-Ordrcs vom 7. August 1820 und 31. Ok-
lolier 1827 haben wesentliche Modifikationen erfahren, indem in einer
Kabincts-Ordre vom 7. November 1835 festgesetzt worden, daß die
jedem Preußen obliegende allgemeine Militair - Dienstpflicht mit hinzu
zurechnen, mithin der Anspruch auf Versorgung für die Unteroffiziere
erst nach zwölfjähriger Dienstzeit erlangt werden könne, und
indem ferner durch die Kabincts-Ordre vom 22. Mai 1830 bestimmt
Ģ, daß in dieser verlängerten Dienstzeit mindestens ein neunjähriger
Dienst als Unteroffizier enthalten sein müsse.
Der weitere Inhalt jenes Vorwortes hat auch heute nod) voll
ständige Gültigkeit, und kann nur wiederholt allen Bewerbern um eine
Stellung im Staatsdienste zur Beachtung empfohlen werden.
Was der damalige Herausgeber zur zweiten Auflage geäußert,
hat sich durch den raschen Absatz derselben bestätigt. Demnach sind
3000 Exemplare des Lehrbuchs verbreitet worden.
Dasselbe hat auch anderweitig Anerkennung und Würdigung ge-
sttnden. Von den günstigen Beurtheilungen in öffentlichen Blättern
mag nur die seiner Zeit stattgcfundcnc Besprechung im Preußischen
M i l i t a i r - W o ch e n b l a t t e hervorgehoben werden.
Alles dieses wird indessen dadurch übertroffcn, daß des hochseligen
Königs Friedrich Wilhelm Ul. Majestät gleich beim ersten Erscheinen
des besprochenen Werkes an den damaligen Herausgeber nachstehenden
Allerhöchsten Bescheid zu erlassen geruhete:
^ch danke Ihnen für die Einreichung des mit Ihrem Schrei
ben vom 1.5ten v. Rl. Mir zugekommenen Exemplars Ihres
Lehrbuchs des subalternen Civildienlkcs für Militate-Ver-