Full text: Katechismus der landw. Buchführung

Der Nutze» ter Buchführung. 
5 
und meistens zugleich für die Casscngeschäste dienen, zumal das 
Einnehmen und Ausgeben von Geld, außer für Wochenlöhnc 
und die kleinen Haushaltsbedürsnisse, wiederum nur seltener vor 
kommt. 
Den eigentlichen Nutzen gewinnt aber der Dirigent aus 
dem Handbuch erst dann, wenn er die darin gemachten Aufzeich 
nungen zur Ausstellung von besonderen Rechnungen — Conten — 
benutzt, d. h. also entsprechend umarbeitet. Diese Umschrei- 
bungcu brauchen wiederum bei nicht ganz großem Betrieb nicht 
taglici) zu geschehen ; man kann die Aufzeichnungen ganzer Wochen 
und selbst von Monaten zusammenkommen lassen und dann erst 
d>e Übertragung vornehmen. Der Landwirth wird im Lause 
eines Jahres freie Stunden genug finden, in welchen er die für 
ihn wichtigen Bearbeitungen des oder der Handbücher vornimmt, 
sodaß auch diese Anforderung cxacter Buchführung von ihm leicht 
zu erfüllen ist. 
^ìlar aber muß er pch darüber sein, zu welchen Zwecken er 
die Umarbeitung machen will; daraus ergiebt fiel) die Verschieden 
heit der Formen oder Methoden oder Systeme der Buchführung. 
Klar muß er sich ferner darüber sein, wie die Umarbeitungen zu 
geschehen haben, um ein sich selbst vorgestecktes Ziel erreichen zu 
können; deshalb muß er sich vollkommen mit den Vorschriften 
der Buchhaltungslehre vertraut machen. Schwierig ist für den Land 
wirth nur die richtige Anwendung dieser Vorschriften auf seine 
gegebenen Verhältniße. Zur Ueberwindung dieser Schwierigkeit 
soll die vorliegende Schrift die Anleitung geben. Das Erlernen 
der Vorschriften der Buchhaltungslehre selbst ist keineswegs schwer 
und sicher nicht schwerer, als die Erlernung vieler anderer nütz 
licher Kenntnisse, deren man bedarf, wenn man ein Landgut 
bewirthschaften will. 
Es kann demnach zur Einrichtung guter Buchführungen auf 
dem Lande keine Hindernisse geben. Das, was der jüngste Com 
mis in einer Handlung erlernt haben muß, sollte doch wohl auch 
dem Landwirth ;u erlernen nicht unmöglich scheinen dürfen. 
Für welches System er sich aber entscheiden soll, das hängt von 
der Stellung ab, welche er unter seinen Berussgenossen einnimmt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.