b e its-Concurren; und der Nationaleinkommens-Vertheilung ge
treten sein würde, gäbe es keine Capitalien und keine Lohnarbeiter
mehr, sondern nur noch Producenten. Das Nationalproduct würde
unter Alle nach dem gleichen Verhältniß des geleisteten Arbeitswerthes
vertheilt werden, der Profit könnte nicht mehr den Lohn überwuchern,
da es nicht mehr Profit und Lohn, sondern nur sociale Besoldung,
gleichartiges, social zugebilligtes, nach Quantität und socialem Ge
brauchswerth der Leistungen Bemessenes Arbeitseinkommen geben würde.
Vom Nationalproduct käme nur jener Theil nicht zur Vertheilung
unter die Einzelnen, welcher von den berufenen Productionsämtern
und Wirthschafts-Vertretungskörpern theils zur Ergänzung des abge
nützten Collectivcapitals selbst, theils zum Unterhalt der übrigen
gemeinnützigen (nicht unmittelbar productiven) Anstalten vorbe
halten, kurz gesagt, den öffentlichen Anstalten — also wieder allen
Bürgern — zugute kommen würde. Dieser Theil, die denkbar
directeste Art von Naturalsteuern und vorweggenommen vor jeder
Zuscheidung von Privateinkünften, würde an Stelle der jetzigen
Steuern treten, in den gemeinen Nutzen und in den dauernden
Grundstock des Collectivcapitals verwendet werden. An einer
Stelle (S. 37, 1. Ausl.) äußert Marx, allerdings nur beiläufig,
diesen Gedanken ungefähr so: Das Gesammtproduct ist (wäre) ein
gesellschaftliches Product. Ein Theil dieses Productes dient im
Capitalersatz wieder als Productionsmittel; er bleibt gesellschaftlich.
Ein anderer Theil wird aber von den Gesellschaftsgliedern verzehrt,
er muß daher unter sie vertheilt werden. Der Antheil jedes
Producenten an den Lebensmitteln werde hiebei, so sei vorausgesetzt,
bestimmt durch seine Arbeitszeit. Dann werde die Arbeitszeit zu
gleich als Maß des individuellen Antheils des Producenten an der
Gemeinarbeit und zugleich als das Maß für den Antheil am
individuell verzehrbaren Gemeinproducte dienen.
Ersichtlich ist das ganze Programm etwas völlig Anderes als
periodisches „Theilen" der Privatbesitzthümer. Es bedeutet
Collectivbesitz der Mittel einer thatsächlich jetzt schon collectiven
Arbeit, directen Vorwegbezug des Unterhaltsbedarfes der öffent
lichen Anstalten aus dem Ertrag der Collectivarbeit an Stelle
der Steuern, Vertheilung alles übrigen Genußmittelertrages unter
Die Quintessenz des Socialismus. 2