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Geschichte und Inhalt des deutsche« Bankgesetzes
vom 14. März 187».
Bas beutle SBanfgefe% ist nichts weniger aís bie foigeri^tig
burd)gef#rte ^ernirm^ung t^eoreti^er ^beaie. Bie (gebung
batte kein freies Felb für bie Ausführung eines neuen schöpferischen
Gebaukens. Auf beut starken Funbament wohlerworbener Privat
rechte unb ber politischen unb wirtschaftlichen Vergangenheit Beutsch-
lanbs staub eine Bankverfassung, welche trotz ihrer unbestrittenen und
großen Mängel nicht einfach beseitigt werben konnte. Bie gegebene
Aufgabe war vielmehr, Abhülfe gegen bie schlimmsten Mißstänbe ber
bestehenben Bankverfassung zu schaffen, ihr burch Veränberungen unb
Zuthaten einen neuen Charakter zu geben unb sie vor allem mit neuen
EntwickelungStenbenzen zu befruchten. Nur wer sich bies stets vor
Augen hält, wirb zu einer gerechten Würbigung bes beutschen Bank
gesetzes unb seiner Wirksamkeit gelangen.
1. Das deutsche Uotenwesen vor der Danlrresorm.
Es sann hier nicht bie Absicht sein, ben oft dargestellten Zustand
des deutschen Notenwesens zur Zeit der Reichsgründung - auss neue
eingehend zu schildern; für unsere Zwecke genügt bie Hervorhebung
seiner wichtigsten Züge.
Es bestauben vor bem Erlaß des Vankgesetzes im Beutschen Reich
38 Notenbanken, durchweg Privatinstitute, welche von den einzelnen
' Siehe Adolf Wagner, System der Zettelbankpolitik mit besonderer
Rücksicht auf das geltende Recht und auf deutsche Verhältnisse. Ein Handbuch
des Zettelbankmesens. Freiburg i. Br. 1873. — Walter Lotz, Geschichte und
Kritik des deutschen Bankgesetzes vom 14. März 1875. Leipzig 1888. — Karl
Helfferich, Geschichte der deutschen Geldreform. Leipzig 1898.
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