Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

I. 
Geschichte und Inhalt des deutsche« Bankgesetzes 
vom 14. März 187». 
Bas beutle SBanfgefe% ist nichts weniger aís bie foigeri^tig 
burd)gef#rte ^ernirm^ung t^eoreti^er ^beaie. Bie (&#gebung 
batte kein freies Felb für bie Ausführung eines neuen schöpferischen 
Gebaukens. Auf beut starken Funbament wohlerworbener Privat 
rechte unb ber politischen unb wirtschaftlichen Vergangenheit Beutsch- 
lanbs staub eine Bankverfassung, welche trotz ihrer unbestrittenen und 
großen Mängel nicht einfach beseitigt werben konnte. Bie gegebene 
Aufgabe war vielmehr, Abhülfe gegen bie schlimmsten Mißstänbe ber 
bestehenben Bankverfassung zu schaffen, ihr burch Veränberungen unb 
Zuthaten einen neuen Charakter zu geben unb sie vor allem mit neuen 
EntwickelungStenbenzen zu befruchten. Nur wer sich bies stets vor 
Augen hält, wirb zu einer gerechten Würbigung bes beutschen Bank 
gesetzes unb seiner Wirksamkeit gelangen. 
1. Das deutsche Uotenwesen vor der Danlrresorm. 
Es sann hier nicht bie Absicht sein, ben oft dargestellten Zustand 
des deutschen Notenwesens zur Zeit der Reichsgründung - auss neue 
eingehend zu schildern; für unsere Zwecke genügt bie Hervorhebung 
seiner wichtigsten Züge. 
Es bestauben vor bem Erlaß des Vankgesetzes im Beutschen Reich 
38 Notenbanken, durchweg Privatinstitute, welche von den einzelnen 
' Siehe Adolf Wagner, System der Zettelbankpolitik mit besonderer 
Rücksicht auf das geltende Recht und auf deutsche Verhältnisse. Ein Handbuch 
des Zettelbankmesens. Freiburg i. Br. 1873. — Walter Lotz, Geschichte und 
Kritik des deutschen Bankgesetzes vom 14. März 1875. Leipzig 1888. — Karl 
Helfferich, Geschichte der deutschen Geldreform. Leipzig 1898. 
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