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in einet Gegend der Grundbesitz geteilt oder ungeteilt übergehe. Man
hat dargetan, daß in Gegenden, wo die Sitte der Realteilung besteht,
die Zahl der unehelichen Geburten erheblich geringer sei, als in An
erbenrechtsgebieten. Diese Erscheinung ist jedoch nicht so aufzufassen,
als ob der Brauch, das Gut einem der Kinder zu übergeben, demo
ralisierend auf die übrigen Kinder wirke. Die ungeteilte Übergabe ist
nur ein Faktor, der eine größere Häufigkeit der unehelichen Geburten
hervorruft. Der ausschlaggebende Faktor ist bei der Frage nach dem
mehr oder minder häufigem Vorkommen der unehelichen Geburten in
einer Gegend doch die Sitte.
Der Grund, warum der verschiedene Erbmodus in bäuerliche
Güter einen Einfluß auf die Häufigkeit der unehelichen Geburten aus
üben kann, ist in den wirtschaftlichen Verhältnissen zu suchen. Der
Bauer in Gegenden mit Naturalteilung hat jederzeit die Möglich
keit, sich eine Familie zu gründen, da er einerseits selbst schon von
Haus aus Grund und Boden besitzt, andererseits für ihn der Grund-
erwerb nicht mit besonderen Schwierigkeiten verknüpft ist. In An
erbenrechtsgebieten ist nur dem übernehmenden Kind das Heiraten
ermöglicht, die anderen Kinder müssen meist in Ermangelung eines
selbständigen Haushaltes als Knechte oder Mägde ledig auf dem elter
lichen Gute bleiben, sofern sie es nicht vorziehen, auszuwandern. So
erklärt sich die Verschiedenheit inbezug ans die Zahl der unehelichen
Geburten.
Will man die Wirkung der Naturalteilung ans die Häufigkeit der
unehelichen Geburten zahlenmäßig darstellen, so sind verschiedene Um
stände dabei zu berücksichtigen. Vor allem sind bei Aufstellung einer
solchen Statistik die Personen, die keine Grundstücke besitzen, die über
haupt nie in die Lage kommen, Grundbesitz zu erwerben, auszuscheiden,
weiter sind die vor der Eheschließung geborenen Kinder nicht zu den
unehelichen zu rechnen.
Wir haben 2 Abhandlungen, die sich mit dem Einfluß der bäuer
lichen Erbweise ans die Häufigkeit der unehelichen Geburten beschäf
tigen, einmal einen Aufsatz von Fick: „Die Häufigkeit der unehelichen
Geburten unter der bayerischen Landbevölkerung"Z als Anhang §ur
„Bäuerlichen Erbfolge", dann Lindner: „Die unehelichen Geburten als
Sozialphänomen", VIII. Abschnitt (S. 129 ff.), welcher Abschnitt vom
Einfluß der Berufs-, Besitz- und Erwerbsverhältnisse der Bevölkerung
ans die Häufigkeit der unehelichen Geburten mit besonderer Berück
sichtigung der agrarischen Zustände und der Übertragnngsformen land
wirtschaftlicher Güter handelt.
9 „Bäuerliche Erbfolge" S. 303 ff.