Full text : Preußisches Landbuch

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ist  sie  nach  dem  Statut  vom  4.  Februar  1861  bestimmt,  hervorragenden ­
  Talenten,  wo  sie  sich  finden  mögen,  ohne  Rücksicht  auf  Nationalität ­
  oder  Konfession  in  allen  den  Richtungen,  in  welchen  Humboldt
seine  Thätigkeit  entfaltete,  namentlich  zu  naturwissenschaftlichen  Arbeiten
'  und  größeren  Reisen  Unterstützungen  zu  gewähren.  Das  Vermögen
wird  durch  ein  Kuratorium  verwaltet,  an  deffen  Spitze  der  Minister
der  geistlichen  Angelegenheiten  oder  ein  von  ihm  dcsignirter  Rath  seines
Ministcrii  steht.  Die  Stiftung  hat  Korporations-Rechte.  Die  Wahl
der  zu  unterstützenden  Unternehmungen  sowie  der  für  ihre  Ausführung
geeigneten  Personen  steht  der  Akademie  der  Wiffenschaftcn  zu.  Das
Stiftungs-Vermögen  belief  sich  Ende  1864  auf  52,400  Thlr.,  darunter
10,000  Thlr.,  welche  König  Wilhelm  bewilligt  hatte.  Die  im  Jahre
1864  verwendbaren  2150  Thlr.  waren  dem  Reisenden  Reinhold  Hcnsel
  in  Brasilien  überwiesen  worden.
v.  Humboldtsches  Legat  zu  Falkenberg,
von  Frau  v.  Humboldt  (der  Mutter  der  Gebr.  v.  Humboldt)
1795  gestiftet.  Sie  baute  zu  Falkenberg  (Nieder-Barnimschcn  Kreises)
bei  der  Kirche  den  Thurm  und  ein  Erbbegräbnis  und  schenkte  zur  Unterhaltung ­
  beider  500  Thlr.,  welche  zu  4  pCt.  auf  dîm  Rittcrgute  zur
ersten  Hypothek  eingetragen  stehen.  Durch  Zinscnzuwachs  sollte  das
Kapital  auf  1000  Thlr.  gebracht  werden;  die  Zinsen  eines  weiteren
Zuwachses  von  500  Thlr.  sollten  dem  Lehrer  des  Orts  als  jährliche
Gehalts-Zulage  ausgezahlt  werden.  Noch  weitere  Ersparniffc  sollen
zu  Schulzwecken  verwendet  werden.  1852  belief  sich  die  Stiftung,
außer  dem  Kapital  der  500  Thlr.  an  angesammelten  Zinsen  auf  1300
Thaler.  Der  Orts-Prediger  ist  Rendant,  die  Aufsicht  steht  der  Regierung ­
  in  Potsdam  zu.
Karl  Wilh.  Hnndrich,
Kaufmann  in  Burg,  errichtete  1858  letztwillig  eine  Stiftung  für  würdige ­
  und  dürftige  in  Burg  wohnhafte  Leute  beiderlei  Geschlechts.  Kapital ­
  6000  Thlr.
v.  Hundt  scheö  Legat.
Von  der  vcrw.  Majorin  v.  Hundt  (+  1855)  herrührend.  Sie  hinterließ ­
  den  Armen  zu  Tragarth  (Merseburg)  ein  Legat  von  200  Thlr.,
besten  Zinsen  jährlich  unter  die  Bedürftigsten  vertheilt  werden.
Hypotheken-Kredit-Berein  zu  LeubuS.
Er  trat  1862  ins  Leben  und  bezweckt,  dem  Hypotheken-Wucher  Einhalt
zu  thun  und  den  Boden-Kredit  zu  erweitern.  Er  bestand  im  März
1863  aus  85  Mitgliedern,  die  einen  Grundbesitz  im  Werthe  von  263,000
Thlr.  und  140,000  Thlr.  Hypothekenschulden  hatten;  für  die  letzteren
ist  Seitens  des  Vereins  die  Solidar-Haft  übernommen.  Neue  hypothekarische ­
  Darlehne  wurden  an  73  Mitglieder  im  Betrage  von  35,000
Thlr.  gewährt  und  pari  ausgezahlt;  in  7  Fällen  wurde  die  bereits
verhängte  Subhastation  durch  Gewährung  von  Darlehnen  rückgängig
gemacht.
            
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