Full text : Preußisches Landbuch

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jährlich  erhielten;  4  Soldaten-Wittwen  je  20  Thlr.  —  80  Thlr.  Die
Stiftung  wird  bei  dem  Kriegs-Ministerium  verwaltet.
Stiftung  für  Wittwen  und  Waisen  von  der  Königlichen  Kapelle.
Nach  dem  von  König  Friedrich  Wilhelm  III.  unterm  1.  Septbr.  1800
vollzogenen  Reglement  wird  der  Unterstützungs-Fonds  durch  Konzerte
und  Zuweisung  eines  Theils  der  Einnahme  von  allen  zum  Besten
milder  Stiftungen,  unter  Zuziehung  des  ganzen  Königl.  Orchesters
oder  eines  Theils  desselben  zu  gebenden  Konzerten,  sowie  durch  eine
Abgabe  für  jedes  von  einenl  Wtgliede  des  Orchesters  oder  einem  fremden
Künstler  für  Geld  zu  gebende  Konzert  gebildet.  Unterstützungsberechtigt
sind  die  Wittwen  und  Waisen  der  t  Mitglieder  des  Orchesters.  Die
Anstalt  genießt  Gebühren-  und  Stempelfreihcit  sowie  fiskalische  Vorrechte. ­
  Die  Verwaltung  leitet  ein  Komitá,  an  dessen  Spitze  der  General-Intendant ­
  der  Königl.  Schauspiele  steht.  Die  Wittwen  erhalten
ihre  Pension  lebenslänglich,  wenn  sie  sich  nicht  anderweitig  verheirathen.
Den  Töchtern  wird  die  Unterstützung  bis  Ende  des  16.  Jahres,  den
Knaben  bis  zum  18.  Jahre  verabreicht.  An  Vermächtnissen  erhielt  die
Stiftung  1829  von  dem  Musikus  Ritter  2000  Thlr.
Stiftung  vom  17.  November  1822  zu  Berlin.
Sie  verdankt  ihre  Entstehung  der  Feier  des  25  jährigen  Negierungs-Jubiläums
  Königs  Friedrich  Wilhelm  III.  am  7.  Novbr.  1822.  Der
Fonds  wurde  mit  2000  Thlr.  aus  mehreren  an  diescnl  Tage  eingesammelten ­
  Beiträgen,  hauptsächlich  aber  aus  dem  Ertrage  der  Oper
„Titus"  gebildet.  Mit  diesem  Fonds  sind  1827  und  1829  die  bei
Gelegenheit  der  Vermählung  der  Prinzessin  Karl  und  der  Prinzessin
von  Preußen  zu  je  2  Prämien  à  50  Thlr.  von  der  Stadtverordnetcn-Versammlung
  ausgesetzten  Kapitalien  vereinigt  worden.  Zweck  der
Stiftung  ist:  aus  den  Zinsen  besonders  ausgezeichneten  Zöglingen  des
großen  Friedrichs-Waisenhauses,  männlichen  und  weiblichen  Geschlechts,
bei  ihrem  Ausscheiden  ans  dieser  Anstalt  eine  Exspcktanz  auf  ein  Kapital ­
  von  50,  Thlr.  zu  verleihen,  zu  dessen  Genuffe  sic,  bei  fortgesetzter
guter  Aufführung,  resp.  bei  ihren:  Etabliffemcnt,  oder  ihrer  Verheirathung,
  sonst  aber  nach  zurückgelegtem  30.  Lebensjahre  gelangen.  Das
Kapital  wird  für  die  Exspcktivirtcn  bei  der  Sparkaffe  zinsbar  belegt,
und  erhalten  dieselben  gleichzeitig  mit  dem  Kapital  auch  die  davon  aufgelaufenen ­
  Zinsen.  Im  Jahre  1864  erhielten  sechs  Zöglinge  Exspektanzen
  von  je  50  Thlr.  An  der  Spitze  dcS  Kuratoriums  der  Stiftung
steht  der  Ober-Bürgermeister.
Stiftung  zur  Unterstützung  der  in  den  Kreisen  Herford,  Bielefeld  und  Halle  vorhandenen, ­
  in  Preußischen  Kriegsdiensten  invalide  gewordenen  Krieger.
Sic  ist  1859  zur  Gedächtnisfeier  der  Vereinigung  der  Grafschaft
Ravensberg  mit  den  Preußischen  Landen  von  den  Ständen  jener  Kreise
gegründet.  Die  Stiftungskaffc  befindet  sich  (1861)  in  Bielefeld.
Stiftung  für  Bürger-Jubilare  zu  Breslau.
1858  von  der  neuen  städtischen  Ressource  zur  Erinnerung  an  die
            
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