Object: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

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selbe Skrupellosigkeit — wie der Gründer des Unter- 
nehmens; infolgedessen ging das Geschäft zurück oder 
ging in die Hände eines Schlaueren oder Glücklicheren 
über. Bei den Fabriken lagen die Dinge ungefähr ebenso; und 
nach dem Auftreten der Arbeiterorganisationen war die 
Möglichkeit eines Streiks eine ewige Gefahr für die Renta- 
bilität. Auch die Banken waren durchaus keine festen, 
unveränderlichen Unternehmungen. Wie bei anderen 
Mitteln zum Profitmachen hing auch bei ihnen die Aus- 
dehnung der Macht und des Verdienstes von den obwal- 
tenden Umständen und zum großen Teil von der Gunst 
oder der Politik der Regierung ab. Die die Regierung 
beherrschende Partei konnte jeden Augenblick wechseln 
und im Bankwesen, im Zollwesen und in anderen Gesetzen 
konnte eine diametral verschiedene Politik in Kraft gesetzt 
werden. 
Diese wechselnden Gesetze kamen freilich nicht den 
Volksmassen zugute, denn sie wurden immer nur zu- 
gunsten der einen oder der anderen Klasse von Besitzenden 
gemacht, einer der streitenden Parteien zu genügen. Jeder 
einzelne Kaufmann, jede Firma oder Aktiengesellschaft ver- 
suchte die Konkurrenz aus eigener Kraft oder mit Hilfe der 
Gesetze niederzuringen, und je nachdem ihnen das gelang 
oder nicht, wechselten die Handelsprofite. 
Der unverwundbare Grundbesitz 
Der Grundbesitzer war der ruhende Pol in der Er- 
scheinungen Flucht. Er konnte so viel Land kaufen, wie er 
wollte, und damit machen, was er wollte. Er hatte die Ge- 
setze, die er brauchte, und diese Gesetze waren unwandelbar. 
Die Interessen aller Grundbesitzer waren identisch — die 
der Händler waren verschieden und einander widerstrebend. 
Die Grundbesitzer durften den Fortbestand der Grund- 
gesetze über den Bodenbesitz annehmen, während der Ree- 
der, der Fabrikbesitzer, der Bankier niemals wußte, was für 
neue Gesetze der nächste Tag bringen würde. 
Mehr noch: der Grundbesitzer hatte ein wirksames und 
nie versagendes Hilfsmittel. Die Gesellschaft war sein Teil-
	        
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