„Politischer Fortschritt" bedeutet in Preußens Gegenwart
den Uebergang von einer ausschließlich durch Beamte
besorgten Regierung zur Einwirkung des Bolks auf die
Führung der Staatsgeschäfte.
Insofern die Ausschließung des Volks von der Berathung
seines eigenen Wohls eine Folge seiner politischen
Unfähigkeit, und das Gelangen zum Rechte der Selbstleitung
eine Folge seiner bürgerlichen Ausbildung ist, macht
jener Uebergang unbestreitbar einen Fortschritt aus.
Der politische Fortschritt wird vom preußischen Volke,
in allerl seinen Lebensäußerungen, als ein unabweisbares
Bedürfniß gefühlt, und als ein unverweigerlicheö Recht gefordert;
— nicht etwa wegen Mißbrauchs der Beamtenmacht
oder unerträglicher Gebrechen der jetzigen Verwaltung
— denn es erkennt die Beamten für pflichttreu und human,
die Verwaltung, als solche, für vorzüglich an — sondern,
weil es einem geistig aufgeklärten Volke zum LebenSbedürfniß
wird, für sich selbst zu handeln und zu denken, für
sich selbst zu sorgen, selbstständig sich zu fühlen.