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XXVI, Kleidungen, Wäsche und Putzwaaren, etc.
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Tarifmässige Benennung
Zoll
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meiner
trags-
mässiger
Deutschland.
2. Andere Kleider und Putzwaaren:
a) von Seide oder Floretseide, auch in Ver
bindung mit Metallfäden ; aus halbseidenen
Blonden, Spitzen, Tüllen oder Stickereien ;
alle von Halbseide in Verbindung mit Metall
fäden
h) von Halbseide (andere als die unter Ziffer 2 a
genannten)
c) von Baumwolle, Leinen oder anderen vege
tabilischen Spinnstoffen, von Wolle oder
anderen Thierhaaren, alle diese auch in
Verbindung mit Metallfäden
Anmerkung: Kleider (soweit sie nicht unter Ziffer 1 be
griffen sind) und Putzwaaren aus leinenen Zwirnspitzen
werden nach dem Zollsätze für letztere verzollt.
d) von Geweben mit Kautschuk oder Gutta
percha überzogen oder getränkt, sowie aus
Kautschukfäden in Verbindung mit anderen
Spinnmaterialien
e) aus verschieden taritirten Stoffen zusammen
gesetzte, nach dem Tarifsätze für Kleider
und Putzwaaren aus demjenigen Stoffe,
welcher dabei augenscheinlich vorherr
schend ist.
Leibwäsche, leinene und baumwollene ....
Hüte :
a) seidene Herren hüte (Cylinder), garnirt und
ungarnirt
h) Herrenhüte aus Filz, garnirt und ungarnirt
c) Damenhüte, garnirt - -
d) Hüte, nicht besonders benannte, garnirt und
ungarnirt
Künstliche Blumen:
a) Blumen, fertige, aus Webe- oder Wirkwaaren
allein oder in Verbindung mit anderen
Stoffen •
h) Bestandtheile künstlicher Blumen, d. i. ein
zelne Blätter, Stiele u. s. w. ohne Verbin
dung untereinander .
Schmuckfedern, künstliche, aus coiffirter Seide,
in Verbindung mit Draht, sowie natürliche
in Verbindung mit coiftirter Seide . . .
Schmuckfedern, zugerichtete und Vogelbälge mit
Baumwolle ausgestopfte präparirte als Putz
gegenstand
Gebrauchte Kleider, welche nicht zum Verkaufe
eingehen, auch in mehr oder weniger zer
trennten Stücken frei.
Kleider von Kautschuk, Leder, Ledertuch oder
Wachstuch (siehe Kautschukwaaren und
Lederwaaren).
Kleider von getheerten, gefirnissten, geölten (auch
mit einer Mischung von Leim und Fisch-
thran oder einer solchen von Gel und Kaut-
I Kg.
100
100
100
100
Mk. Pfg.
900 —
450 —
300 —
130 —
1001150 —
I 1
100 ¡800 —
100 ¡180 —
1 Stick 1 —
— 20
Kg.
1001800 —
Mk. Pfg.
100
100
120 -
900 —
100 300 —