Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

I

XXXI.  Wachstuch  und  Wachstaffet.

217

fl

Tarifmässige  Benennung

Sn

Zoll

allgemeiner


Yertraç»-



Schweden.
Mit  Zeugeinlage  wird  verzollt  wie  Gewebe,
siehe  unter  Gewebe.
Schläuche  zu  Wasserleitungs-  und  Gasröhren,
dann  Puffer
Schnürstiefel  und  Ueberschuhe  aus  Kautschuk
mit  Pelzwerk  besetzt,  wie  Kautschukkleider
s.  Anmerkung.
Kautschuk  in  Holzhülsen,  eingefassten  ....
Andere,  nicht  besonders  aufgeführte  Sachen
aus  Kautschuk,  welche  nicht  auf  Maschinen,
Geräthe  oder  Werkzeuge  oder  deren  Theile
hinweisen  und  darnach  zollfrei  waren  .  .
NB.  Kleider  aus  Kautschuk  mit  einem  Aufschlag
von  20'’,0  zu  dem  Zollsatz  von  04  Gere  per
1  Kg.
Filz,  mit  Kautschuk  überzogen,  ebenso  doppelte
Gewebe,  zusammengefügte  durch  eine  Kautschuk-Auflösung ­

In  der  Ausfuhr  frei.
Türkei.
Kautschuk  und  Guttapercha  und  alle  Waaren
daraus  vertragsmässig  vom  Werthe  8'/#.

Kg.

jtron.

Oero

94

04

1  1  75

Oere

XXXL  Wachstucli  und  Wachstaffet.

208
209
210
211
212

Oesterreich-Ungarn.
Wachstuch,  grobes  und  zwar:  Wachspackleinwand, ­
  unbedruckt;  Asphaltleinwand  .  .  .
Wagendecken  aus  groben  Zeugstoffen  mit  Gel,
Theer  oder  Gelcompositionen  überzogen
oder  getränkt
Dicke  Fussbodenbeläge  aus  Wachstuch,  Linoleum,
Camptulikon  und  ähnlichen  Compositionen  .
Wachstuch,  nicht  besonders  benanntes,  auch
Wachsmousselin
Wachstaffet
NB.  Wachntuchwaarun  aus  groWni  Wachstuch  werden  unter
gemeine  Lederwaaren,  dagegen  fokhe  au*  Wachstuch,  nicht
besonders  l'enanntem.  Wachsmousselin  oder  Wachstafet  erzeugt ­
  unter  feine  l.ederwaare  gereiht.
A  nmerkungen  :
1.  Als  grobes  Wachstuch  Oinbedruekte  Wachnpackleinwand
  und  Asphaltleinwand)  nach  Nr.  208  ist  nur  da»  aus
grauer  l’ackleinwand  (Nr.  l.lb)  oder  Jute-,  Sack-  und
Packstoffen  (Nr.  M8)  hergestellte  grobe,  blos  getlmisste
oder  getheerte  l’ack-  und  Deckmaterial  zu  behandeln;
dasselbe  ranas  daher  wie  die  betreffenden  rohen  Gewebe
auf  die  vorhandene  Kettenfadenzahl  geprüft  werden.
2.  Wagendecken  der  Kr.  20«  bestehen  zumeist  aus
starker,  dichter  Flachs-  oder  Hanfleinwand  (auch  Segeltuch) ­
  und  unterscheiden  sich  durch  den  deutlich  hervortretenden
  Oel-  oder  Theergernch  von  den  mit  Kautschuklösung ­
  priparirten,  gewöhnlich  ans  starken  Baurawoll-Kg.


100
100
100
100
100

fl.  kr.
2  :  —
10  —
10  I  -
20  j  —
26  I  —

fl.  I  kr.

I
            
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