Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

Post  des
(Orig.-Tarifes

XXXIV’.  Holz-  und  Beinwaaren.

245

Tarifmâssige  Benennung

Schweiz.

27
29
XI13

Sj)azierstöckf,  Angelruthen,  Peitschen,  Pfeifenrohre ­
  u.  dgl.  von  Rohr,  Fischbein,  Leder,
Holz  etc
KorkVaaren,  Sohlen,  Stöpsel
Kaninimacheatvaaren  aus  Bein  und  Holz  .  .  .
In  der  Ausfuhr:
Holzwaaren,  gemeine,  wie  Rechen,  Gabeln,  Rebstöcke ­
  u.  dgl.,  Besen
Korbwaaren,  gemeine
Alle  übrigen  .  .  .  .

5  1

Zoll

allgemeiner ­


vertrags-



Kg.

100
100
100

Frk.
16
7
16

Rapp.

Frk.

Rapp.

Last
-loolr

15
15
20

Schweden.

Kg.

Krön.  Oere

Krön.'  Orre

Holz:  Bauholz,  unbearbeitetes  aller  Art,  Reife,  |
Balken,  Sparren  aller  Art.  Bretter,  Planken,  ‘
gesagte  aller  Art,  Stäbe,  Dauben.  Gewehr-  i
schäfte,  Handspeichen,  Hebebäume,  Leisten,
Latten  aller  Art,  Muster,  Bugspriet,  Spieren.
Pumpenhölzer,  Mauerlatten,  Kimm-  und
Bodendauben  aller  Art,  Tonnenbänder,  Holzscheite, ­
  Brennholz  aller  Art,  Ruderhölzer,  frei,  i
Fassbinderarbeit:
von  Tannen  oder  Fichten  i
„  anderem  Holz  '
Holz  zu  Drechslerarbeiten  1  Kg.  qder  schwerer,  l|
wie  Tischlerarbeiten.  !|
Fourniere  von  7  Mm.  Stärke  und  weniger  zahlen  !■
halb  so  viel  Zoll  als  Tischlerarbeiten  des
betreffenden  Holzes.
Zu  den  Fournieren  werden  auch  die  Cigarren-  :
kistchenhölzer  und  andere  dünne  Bretter  in  i
angegebener  Stärke  gerechnet.  í
Fourniere  von  Ebenholz  frei.
Drechslerarbeiten,  nicht  besonders  aufgeführte,  '
mit  oder  ohne  Beizung,  Malerei  oder  Lacki-  i
rung  von  geringerem  Gewichte  als  1  Kg.
das  Stück
desgl.  über  1  Kg  wiegend  werden  wie  Tischlerarbeiten ­
  verzollt.
Alle  mehr  oder  weniger  bearbeiteten  Holzwaaren,
welche  nicht  bes.  benannt  sind,  darunter
'l'ischler-  und  Stuhlmacherarbeiten  :
(t)  von  Föhren-  oder  Fichtenholz  mit  oder  ohne
Beizung
I))  von  ülmen-,  Eschen-,  Birken-,  Buchen-,
Eichen-,  Wallnussholz  oder  anderen  einhei-  "
mischen  Holzarten,  mit  oder  ohne  Beizung,  1
Malerei  oder  Lackirung  oder  mit  derartigen  !
Fournieren  I
<•)  von  Mahagoni,  .lacaranda  und  anderen  aus-  ■
ländischen  Holzarten,  massiv  oder  damit
fournirt,  ebenso  Waaren  mit  echter  oder  1
unechter  Vergoldung  I

1
1

1
4

I

HO

1  —  2

1  —,  12

1

i
            
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