Full text: Zoll-Handbuch für Kaufleute, Spediteure und Beamte unter Zugrundelegung der vom 1. Januar 1854 ab gültigen Bestimmungen

— 14 — 
Ertravosten mît Kaufmannswaaren sind den allgemeinen Vorschriften unterworfen. 
L, auf b,n D.i, wo # bi^oßßAtlon b,5»b,t, b«, b,m 
Aollamle revibirt, gehen aber in der Abfertigung anderen Waaren vor. 
Zweiter Abschnitt. 
Von verschiedenen Einrichtungen und Anstalten zur Erhebung 
und Sicherung der Zölle. 
K 40 Begleitscheine sind amtliche Ausfertigungen zu dem Zwecke, entweder 
ItSSi 
"" "gS'SJf äSI*'““ - 
Uli«SS
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.