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Ertravosten mît Kaufmannswaaren sind den allgemeinen Vorschriften unterworfen.
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Aollamle revibirt, gehen aber in der Abfertigung anderen Waaren vor.
Zweiter Abschnitt.
Von verschiedenen Einrichtungen und Anstalten zur Erhebung
und Sicherung der Zölle.
K 40 Begleitscheine sind amtliche Ausfertigungen zu dem Zwecke, entweder
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