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rccMiot di- Verzollung btt eingegangenen ©anten, es se! zum Verbrauch im Sanbe oder
fut ben Butebflonfl, zu leisten ist, unbeschadet jedoch der nähern Untersuchung, ivelche we
sten etwa vorgekommener Irr,humer in der Abfertigung, oder wegen versuchter Zolldefrau-
dalionen einzuleiten ist, wenn bei der im Bestimmung-- oder AuS,»n,S°r,e veranlaß»»
a erma,,gen Verwiegung sich G-w!ch,Sv-rschi,d-nhei,en gegen da« beim Eingang- ermillell.
Gewicht herouüsteuen.
"T 2 und darunter, gegen da« beim Eingang über bie
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ten Gewichte zu bemessen ist. . ^
d.a i°' Ş°"»n Naturereignisse oder Unglück-fälle bei dem Transporte Innerhalb ķan-
des den Waaren tchrer verhindern, seme Reise fortzusetzen und den Bestimmungsort in dem
du « den Begleitschein festgesetzten Zeitraume zu erreichen, so ist er verpflichtet, dem nächsten
d°."-°d't Steueramte Anzeige davon zu machen, welche«, der künftigen Erledigung de«
Burgschafi-,Punk»- wegen, entweder den Auftn,Hal! auf dem Begleitschein bezeugen oder
wenn bie Fortsetzung der Reise ganz unterbleibt, die Waaren unter Aussicht nehmen must'
Privakbescheiiiigungen können diese amtliche Beurknndung nicht ersetzen
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5B?gcn Bestimmung der Gültigkeitsfrist gelten dir Vorschriften des § 4ļ
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