223. Amtliche Ausfertigungen.
173
stehenden Hilfsarbeiter haben — außer bei Beschaubefunden — auf den amt
lichen Bestätigungen und Ausfertigungen nie zu erscheinen.
e) Statt der vollständigen Angabe des Charakters
bei dem Director die Beifügung eines lateinischen
Einnehmer . ,
(bei italienischen Ausfertigungen
Controlor .......
Official .....
(bei italienischen Ausfertigungen
der Beamten genügt.
D.
E.
R.)
C.
0.
. U.)
Bei den Oberamtsdirectoren, Obereinnehmern und Oberamtsofficialen
ist überdies ein (). (bei italienischen Ausfertigungen ein C.) als Anfangsbuch
stabe von capo beizusetzen, (also 0. D., 0. E., 0. 0., im Italienischen C. D.,
C. R., C. U.).
f) Bei Berufungen auf andere Documente und Register ist sich folgen-
gender Abkürzungen zu bedienen:
1. Erklärung
2. Ansageschein
3. Zollquittung
4. Bewilligung für Einladungen
6: BĢsch-in " Ņuêunşi
Im Deutschen.
Ansg.
Quitt.
Bewill. Einld.
Ausld.
%egi.
7. %ef^^einigungüber%e8Ie^tf^^eine ^01^6.,
o. Vormerkscheine Vorm.
9.6DnlTD^^^em Gontr
H). Legitimationsschein Leg.
ío S ie i U: c l ! nb Verzollungsconto (Sont. uont.
JegIe^^f(^em^uêferiigu»gëregi^^er%egI.9Iuë^^gíeg Reg. Scort. Em.
¡i «sot, s z rr
ï«. »“..S3* Si 3
Im Italienischen.
Dich.
Avo.
Quitt.
Lie. Car.
Lie. Sea.
Scort.
Cert. Scort.
Pren.
Contr.
Leg.
Coût.
. „ auf die Documente 1, 2,8,9,10 bezüglichen Register werden
durch Rachsetzung (un Italienischen durch Vorsetzung) von Reg. zu der für
W gelo^Ilen berufen, also : WI. Sieg., Sinfg. Sieg.,
Vorm. Reg., Contr. Reg., Leg. Reg. (Reg. Dich., Reg. Avv., Reg. Pren.,
Reg. Conti-., Reg. Leg.)
g) Bei denjenigen Aemtern, wo die Geldperception nicht von der Ge-
vtthrenberechnung getrennt ist, genügt zum Beweise der geschehenen Bezah
lung die Berufung der Post des Einnahme-Hilfs-Begleitscheinausfertigungs-
Registers, unter welcher die Gebühr verrechnet ist. Da wo eine solche Tren
nung besteht, hat außerdem der Cassier seine Unterschrift beizusetzen. Der
Beisatz „richtig bezahlt * hat also stets zu entfallen.
(F. M. Erl. v. 17. Sept. 1853, Nr. 683 I. N. C.)