Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

*  403  -405.  Anweisung  der  Postwagensendungen  mit  Ansageschein.  281
2.  Postsendungen,  welche  auf  Eisenbahnen  durch  das  Gebiet
eines  der  vertragenden  Theile  ans-  oder  nach  dem  Gebiete  des
andern  durchgeführt  werden,  sollen,  wenn  ihre  Bcförderuna  in  aehorrg
  verschließbaren  Behältnissen  erfolgt  und  die  Salii,  der  'inf,list
u»d  das  Rohgewicht  der  Poststücke  aus  den  der  Zollbehörde  ruaLualechen
  Postpagieren  ersichtlich  sind,  von  der  Declaration  unb  Z
rnficw  f°Wot  im  Innern,  als  an  der  Grenze,  sowie  von  dem  zollamtlichc»
  Verschlüsse  der  einzelnen  Poststiicke  auch  in  dem  Falle
src,  bleiben,  wenn  sie  zum  Zwecke  des  Ucberganges  von  einer  Eisenbahn
  auf  eme  andere  umgeladen  werden.  ‘  '
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C-Blu.  ».  9.  M-r,  1868,  Schlßpi»,.  ß.  11;  i8 G7i  2 1,  ®.  173,)
c)  «i-kmig  der  L»du„g«tiste  im  Kchistfohrto-verkehre

Zwyitels  Abfcstnitt.
Anweisung  der  Postwagensenduugen.
1.  Allgemeine  Bestimmung.
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