Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

JnhaltS-Berzeichniß.

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Zweiter  Abschnitt.

Maßregeln  zur  Ueberwachung  des  Verkehrs.
3m  Zollgebiete  überhaupt.
1.  Forderung  von  Auskünften  im  Waarentrausporte  .
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3.  Durchsuchungen
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me,/  wird  ^  bei  ^ enon '  õei  welcher  die  Durchsuchung  vorgenom-•
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5.  %'%"8en  über  ©eföMmmu,wen  .  .  :  :  '  E?
a)  Ort  der  Einbringung......  ^01
b)  Gebrauch  derselben....'.’  —
c)  Aeußere  Erfordernisse
d )  Belohnung  der  Anzeiger  .  '  i
si  Geheimhaltung  des  Anzeigers  .  .  .  X  ]
6-  «luerae.fui,,  de»  »ejujt«,  Urf|m,„ gil  u„d  bet  B-rjollnn,

403
404

I.  Verbindlichkeit  zur  Ausweisung.
a)  Begriff  der  Ausweisung
a)  Sratbi!“*““” 8  ""  mtti  sit  Ņusw-isung  jn  fortan.

407

410

der

Urkunden

■  ^ewnsarten  über  den  Bezug  oder  Ursprung  der  Waaren.
1.  Allgemeine  Bestimmung
2.  Urkunden
a)  Bedingungen  der  Annehmbarkeit
b)  Beweisdauer  der  Urkunden
aa)  Bezeichnung  der  Zeiträume  .
bb)  Bon  welchem  Tage  dieselbe  zu
cc)  Verlängerung  derselben
a)  Bedingungen.  .  .  .  ,  .  .
t>)  Wer  zur  Ertheilung  derselben

berechnen  ist

rmächtiget  ist

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412

413
415
            
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