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I. Teil. Allgemeines.
muß deshalb den Begriff Sozialpolitik so fassen, daß auch die selbst
ständige Arbeit der nicht staatlichen Organe, Personengruppen und
Personen mit ergriffen wird. Die oben aufgestellte Begriffsbestimmung
trägt diesem Umstande .Rechnung.
§ 2. Das Wesen der Sozialpolitik. Alle volkswirtschaftlichen Er
kenntnisse und alle daraus abgeleiteten theoretischen und praktischen
Schlußfolgerungen haben keine absolute, sondern nur eine bedingte Be
deutung. Für die Sozialpolitik, mag man sie als praktische Politik
oder als die auf diese bezügliche wissenschaftliche Arbeit auffassen,
gilt das in besonderem Maße. Wahrheiten zu finden, die allgemein
und unter allen Umständen Geltung haben, ist hier nicht möglich.
Dringend ist deshalb zu warnen vor Verallgemeinerung von Ergebnissen,
die unter ganz bestimmten örtlichen, zeitlichen, sachlichen nnd per
sönlichen Voraussetzungen gewonnen sind. Wohl darf man erwarten,
daß auf sozialpolitischem Gebiete unter völlig gleichen Voraussetzungen
aus gleichen Ursachen auch gleiche Wirkungen hervorgehen werden.
Aber eine so vollständige Übereinstimmung aller Voraussetzungen
findet sich sehr selten, schon deshalb, weil die Persönlichkeiten, die
in Betracht kommen, nach Auffassung, Tatkraft, Einsicht, Verständnis,
Anpassungs- und Opferfähigkeit von einander abweichen. Es ist —
um ein Beispiel anzuführen — bekannt, daß mit dem als Gewinn
beteiligung bezeichneten Lohnsystem zum Teil sehr günstige Er
fahrungen gemacht worden sind. Aber an anderen Stellen hat dasselbe
System vollständig versagt, selbst da, wo anscheinend gleiche,
sachliche Voraussetzungen den gleichen Erfolg erhoffen ließen. Das
Menschenmaterial war in solchen Fällen anders geartet, und dieser Um
stand mußte auch bei sonst gleichen Voraussetzungen zu andern Er
gebnissen führen. Es gibt keine sozialpolitische Erscheinung, bei der
es anders wäre. Die Kunst der praktischen Sozialpolitik besteht eben
darin, daß sie ihre Maßnahmen den jedesmal vorliegenden Verhältnissen
anpaßt. Für die wissenschaftliche Betrachtung ergibt sich daraus die
Notwendigkeit einer großen Zurückhaltung im Urteil. Es liegt im
Wesen der volkswirtschaftlichen Wissenschaft, daß sie nicht nur
das, was ist, untersucht, sondern auch bemüht ist, daraus Weisungen
für das künftige praktische Verhalten abzuleiten. Für die Wissen
schaft der Sozialpolitik liegt das Streben nach einer solchen wege
weisenden Tätigkeit besonders nahe. Es ist deshalb durchaus ver
ständlich, daß sie immer von neuem versucht, aus ihren Untersuchungen
und Erkenntnissen die gebotene Richtung künftigen Vorgehens zu er
mitteln. Aber der praktische Wert solcher Versuche darf nicht über
schätzt werden. In sozialpolitischen Dingen ist alles in Fluß und Be
wegung. und nicht die Theorie, sondern vor allem die praktische
Erfahrung muß hier entscheidend sein, und auch sie hat, wie gesagt,