fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

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I. Teil. Allgemeines. 
muß deshalb den Begriff Sozialpolitik so fassen, daß auch die selbst 
ständige Arbeit der nicht staatlichen Organe, Personengruppen und 
Personen mit ergriffen wird. Die oben aufgestellte Begriffsbestimmung 
trägt diesem Umstande .Rechnung. 
§ 2. Das Wesen der Sozialpolitik. Alle volkswirtschaftlichen Er 
kenntnisse und alle daraus abgeleiteten theoretischen und praktischen 
Schlußfolgerungen haben keine absolute, sondern nur eine bedingte Be 
deutung. Für die Sozialpolitik, mag man sie als praktische Politik 
oder als die auf diese bezügliche wissenschaftliche Arbeit auffassen, 
gilt das in besonderem Maße. Wahrheiten zu finden, die allgemein 
und unter allen Umständen Geltung haben, ist hier nicht möglich. 
Dringend ist deshalb zu warnen vor Verallgemeinerung von Ergebnissen, 
die unter ganz bestimmten örtlichen, zeitlichen, sachlichen nnd per 
sönlichen Voraussetzungen gewonnen sind. Wohl darf man erwarten, 
daß auf sozialpolitischem Gebiete unter völlig gleichen Voraussetzungen 
aus gleichen Ursachen auch gleiche Wirkungen hervorgehen werden. 
Aber eine so vollständige Übereinstimmung aller Voraussetzungen 
findet sich sehr selten, schon deshalb, weil die Persönlichkeiten, die 
in Betracht kommen, nach Auffassung, Tatkraft, Einsicht, Verständnis, 
Anpassungs- und Opferfähigkeit von einander abweichen. Es ist — 
um ein Beispiel anzuführen — bekannt, daß mit dem als Gewinn 
beteiligung bezeichneten Lohnsystem zum Teil sehr günstige Er 
fahrungen gemacht worden sind. Aber an anderen Stellen hat dasselbe 
System vollständig versagt, selbst da, wo anscheinend gleiche, 
sachliche Voraussetzungen den gleichen Erfolg erhoffen ließen. Das 
Menschenmaterial war in solchen Fällen anders geartet, und dieser Um 
stand mußte auch bei sonst gleichen Voraussetzungen zu andern Er 
gebnissen führen. Es gibt keine sozialpolitische Erscheinung, bei der 
es anders wäre. Die Kunst der praktischen Sozialpolitik besteht eben 
darin, daß sie ihre Maßnahmen den jedesmal vorliegenden Verhältnissen 
anpaßt. Für die wissenschaftliche Betrachtung ergibt sich daraus die 
Notwendigkeit einer großen Zurückhaltung im Urteil. Es liegt im 
Wesen der volkswirtschaftlichen Wissenschaft, daß sie nicht nur 
das, was ist, untersucht, sondern auch bemüht ist, daraus Weisungen 
für das künftige praktische Verhalten abzuleiten. Für die Wissen 
schaft der Sozialpolitik liegt das Streben nach einer solchen wege 
weisenden Tätigkeit besonders nahe. Es ist deshalb durchaus ver 
ständlich, daß sie immer von neuem versucht, aus ihren Untersuchungen 
und Erkenntnissen die gebotene Richtung künftigen Vorgehens zu er 
mitteln. Aber der praktische Wert solcher Versuche darf nicht über 
schätzt werden. In sozialpolitischen Dingen ist alles in Fluß und Be 
wegung. und nicht die Theorie, sondern vor allem die praktische 
Erfahrung muß hier entscheidend sein, und auch sie hat, wie gesagt,
	        
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