Full text : Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

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12.  Handel  mit  Leder  und  Lederarbeiten,  Gummi-,
Filz-  und  Pelzwaaren.
13.  Handel  mit  Holz-,  Horn-,  Fischbein,  Elfenbein  und
ähnlichen  Waaren.
14.  Handel  mit  Papier-,  Papp-  und  ähnlichen  Waaren.
15.  Buch-,  Kunst-  und  Musikalienhandel.
16.  Handel  mit  Phantasie-,  Galanterie-  und  Luxuswaaren
  aller  Art.
17.  Geldwechsel-  und  Effectenhandel.
18.  Handels-  und  Verkehrs  Vermittelung  aller  Art.
19.  Handel  mit  Grundstücken.
20.  Creditvermittelung  und  Creditinstitute.
21.  Versicherungsvermittelung  und  Versicherungsinstitute. ­

22.  Uebrige  Handelszweige.
IV.  Verkehr.
1.  Eisenbahnverkehr.
2.  Póstverkehr.
3.  Telegraphenverkehr.
4.  Frachtfuhrwesen.  Botenverkehr.
5.  Flussschiffverkehr.
6.  (Seeschiffverkehr.)
7.  Beherbergung,  Erquickung  und  Vergnügen.
V.  Persönliche  Dienstleistung.
1.  Hof  beamte  und  Angestellte  dieser  Section.
2.  Privatbeamte  und  Angestellte  dieser  Section.
3.  Dienstboten  für  persönliche  Dienstleistung.
VI.  Gesundheitspflege.
VII.  Erziehung  und  Unterricht.
VIH.  Künste  und  Wissenschaften.  Literatur.
Presse.
1.  Künstler  aller  Art  inch  Theaterpersonal.
2.  Wissenschaften  (Fachgelehrte  u.  s.  w.,  so  weit  sie
nicht  Lehrer  und  Beamte  sind).
3.  Literatur  (Literaten  und  Journalisten,  Publicisten).
IX.  Quitus.
X.  Königliche  Haus-,  Staats-  und  Gemeindeverwaltung. ­

1.  Verwaltung  der  Civilliste  und  des  Kronfideicommisses.

2.  Verwaltung  der  materiellen  Staatsinteressen.
3.  Medicinalverwaltung.
4.  Kirchen-  und  Schulverwaltung.
5.  Finanzverwaltung.
6.  Polizei.
7.  Gesammtverwaltung  und  übrige  Zweige  der  Staatsverwaltung ­
  (Provinzial-  und  Bezirksverwaltung).
8.  Gemeindeverwaltung.
9.  Hilfspersonal  der  Verwaltung.
XI.  Justiz.
1.  Justizbeamte  des  Staats.
2.  Justizbeamte  der  Gemeinde.
3.  Justizbeamte  von  Corporationen  und  Privaten.
4.  Sachwalter.
5.  Hilfspersonale.
XII.  Armee  (und  Kriegsflotte.)
1.  Militair-  (und  Marine)beamte.
2.  Active  der  Landarmee  und  (der  Kriegsmarine.)
Xm.  Personen  ohne  Beruf  und  ohne  Berufsausübung. ­

1.  Von  Renten  Lebende.
2.  Pensionirte.  Von  Selbsthilfersparnissen  Lebende.
3.  Insassen  von  Armenanstalten.
4.  Insassen  von  Heil-  und  Versorganstalten.
5.  Detinirte  in  Strafanstalten.
XIV.  Personen  ohne  Berufsangabe.
Der  Werth  der  hier  aufgeführten  Classificationen  bestimmt
sich  nach  der  Gruppirung  der  Hauptabtheilungen.  Diese  müssen ­
  so  beschaffen  sein,  dass,  wenn  die  Bevölkerung  auch^nur
danach  unterschieden  wird,  gleichwohl  ein  lichtvolles  Bild  über
ihre  Thätigkeitsäusserung  dadurch  gewonnen  wird.  Der  französische ­
  Schematismus  unterscheidet  nur  7  Gruppen,  oder  12
dann,  wenn  man  die  6  Unterabtheilungen  der  professions  libérales
in  eben  so  viel  Hauptabtheilungen  verwandelt.  Er  ähnelt  dann
dem  sächsischen  ausserordentlich  und  es  ist  auch  keinem  Zweifel
unterworfen,  dass  letzterer  dem  französischen  zum  Vorbild  gedient ­
  hat.  In  den  Specialitäten  ist  das  sächsische  aber  unbedingt ­
  noch  brauchbarer  als  das  französische.  Das  englische
Haupt-  und  Nebenclassensystem  wäre  für  deutsche  Länder  wie
für  Frankreich  ganz  unanwendbar.
Mag  das  Urtheil  über  die  vorstehenden  Gruppirungen
der  verschiedenen  Lebensberufe  sein,  welches  es  wolle,  so  ist
doch  Das  nicht  in  Abrede  zu  stellen,  dass  sie  die  ganze  Bevölkerung ­
  umfassen.  Und  das  ist  das  Wichtigste.  Erst  wenn

die  Statistik  der  Bevölkerung  nach  ihren  Berufs-  und  Erwerbsclassen
  eine  gewisse  Ausbildung  erfahren  hat,  kann  man
sich  an  eine  allgemeine  Industriestatistik  wagen.  Ohne  jene
aber  nimmermehr.  Um  dieses  Ziel  aber  dennoch  nicht  gänzlich
aus  den  Augen  zu  lassen,  muss  es  auf  dem  Wege  der  Monographie ­
  einzelner  bedeutender  Gewerbszweige  zu  erreichen
gesucht  werden.  Zur  Herstellung  solcher  finden  sich  auch  viel
eher  tüchtige  Kräfte,  weil  es  leichter  ist,  einen  oder  einige
Industriezweige  genau  zu  kennen,  als  alle.
Eine  Beschreibung  der  Bevölkerung  nach  ihren  Beschäftigungsweisen, ­
  wenn  sie  im  Moment  der  Zählung  vorgenommen ­
  wird,  bietet  neben  dem  Vortheil  der  Vollständigkeit
auch  gleichzeitig  den  der  Controlle  dar,  weil  jeder  selbstthätige
Einwohner  in  einer  der  aufgestellten  Rubriken  untergebracht
werden,  mithin  die  Gesammtzahl  dieser  Rubriken  mit  der  Gesammtzahl
  der  selbstthätigen  Bevölkerung  wieder  stimmen  muss.
Dass,  wenn  die  Aufnahme  der  Beschäftigung  mit  der
Volkszählung  erfolgt,  dann  auch  eine  genaue  Statistik  der  Sitze
der  gewerblichen  Bevölkerung  gewonnen  werden  kann,  ist
einleuchtend.  Jedoch  keineswegs  wird  damit  schon  irgend  etwas
über  die  Zahl  der  industriell  thätigen  lebenden  und  todten
Maschinenkräfte  in  Erfahrung  gebracht,  noch  weniger  etwas
Directes  über  den  Umfang  der  Production  und  Consumtion.
Jenes  geschieht  durch  die  preussischen  und  zollvereinsländischen ­
  Formulare  gleichfalls  nur  unvollständig  und  Letzteres
bleibt  ausser  allem  Betracht.  Es  fehlen  daher  auch  der  erst
ins  Leben  zu  rufenden,  zollvereinsländischen  Gewerbestatistik
zwei  der  wichtigsten  Eigenschaften  zu  ihrer  Vollständigkeit;
die  Statistik  der  Kräfte  und  die  der  Leistungen.  Preussen  könnte
sofort  an  die  Spitze  einer  wirklichen  Gewerbestatistik  treten,
wenn  es  neben  den  Daten  für  die  zollvereinsländische  auch
noch  diejenigen  erheben  wollte,  welche  für  den  obengenannten
Zweck  erforderlich  sind.  Beides  lässt  sich,  wie  später  darzulegen ­
  ist,  ohne  grosse  Schwierigkeiten  mit  der  Volkszählung
verbinden,  wie  ja  überhaupt  der  Volkszählungsapparat  zur
Erhebung  einer  Menge  statistisch  wichtiger  Dinge  in  Bewegung ­
  gesetzt  werden  kann.
Im  engsten  Zusammenhänge  mit  der  Beschäftigung  steht
der  Erwerb  und  das  Vermögen.  Der  Erwerb  wird  zwar
durch  die  Production  veranschaulicht,  dagegen  werden  die
Mittel  der  Production,  welche  neben  Anderem  die  wichtigsten
Bestandtheile  des  Vermögens  bilden,  durch  die  Angaben  über
den  Erwerb  noch  nicht  getroffen.  In  der  Hauptsache  sind  jene
Mittel  unbewegliches  oder  bewegliches  Capital.  Es  würden
mithin  ebenso  der  Werth  der  Besitzungen  (als  Repräsentant  des
ersteren),  wie  auch  der  Werth  des  Inventars  (als  Repräsentant
des  letzteren)  zur  Ziffer  zu  bringen  sein.  Die  Bestrebungen,
beides  zu  thun,  sind  in  vielen  Statistiken  unverkennbar.  In
der  Statistik  der  Landwirtschaft  bekunden  die  Aufzeichnungen
über  die  Grösse  der  Besitzungen,  über  deren  Eigenschaft  als
Acker,  Wiese,  Weide,  Wald  u.  s.  w,  ferner  über  deren  Benutzung
und  Bebauung,  z.  B.  mit  Halmfrüchten,  Futtergewächsen,
Knollengewächsen,  Oelfrüchten,  Obst  etc.,  das  Streben,  sich  über
die  Verhältnisse  des  immobilen  Vermögens  genau  zu  unterrichten. ­
  Ihm  zur  Seite  geht  in  der  Viehstatistik  das  Streben
nach  Kenntniss  des  wichtigsten  Bestandteils  des  beweglichen
Besitzes  in  der  Landwirtschaft.  Was  hiergegen  die  Industrie
irn  engem  Sinne  und  den  Handel  und  Verkehr  anlangt,  so
spricht  sich  das  Streben  nach  Kenntniss  der  analogen  Zustände ­
  in  den  Statistiken  weder  so  bestimmt  wie  bei  der  Landwirtschaft ­
  aus,  noch  ist  es  überhaupt  systematisch  cultivirt
worden.  Man  findet  da  die  Aufmerksamkeit  auf  Dinge  gerichtet, ­
  die  absolut  Nichts  bedeuten,  und  von  Dingen  weggekehrt, ­
  die  wesentlich  entscheidende  sind.  Man  verlangt  nämlich
in  vielen  Gewerben  die  blosse  Zahl  der  tätigen  Maschinen,
Werkzeuge,  Apparate,  Vorrichtungen  etc.  kennen  zu  lernen,
einesteils,  um  daraus  einen  ungefähren  Schluss  auf  den  Umfang
des  in  der  Industrie  angelegten  und  thätigen  Capitals  ziehen,
anderntheils  um  mit  Hilfe  solcher  Angaben  auch  den  Umfang
und  die  Richtung  der  Production  bemessen  zu  können.  Leider
werden  diesem  Beginnen  durch  die  so  grosse  Ungleichheit  von
gleichnamigen  Dingen  die  allerernstesten  Schwierigkeiten  bereitet. ­
  Wie  verschieden  sind  nicht  die  Hochöfen  unter  einander? ­
  Ein  guter  Coksofen  producirt  leicht  das  10  fache  eines
Holzkohlenhochofens  ;  auf  einen  solchen  Unterschied  wird  aber
weder  in  den  preussischen  noch  in  den  neuen  Zollvereins-Tabellen
  ein  Gewicht  gelegt.  Bei  den  Glashütten  wird  blos
nach  der  Zahl  der  Oefen  gefragt.  Die  Kenntniss  der  Zahl
derselben  ohne  Unterscheidung  ihres  Zwecks  ist  von  gar
keinem  Werth.  Nicht  nur  braucht  man  zum  Glasmachen  noch
Kühlöfen,  sondern  auch  Strecköfen,  Thonbrennöfen,  Hafentemperöfen, ­
  Holztrockenöfen  etc.  Werden  alle  diese  Oefen
aufgeführt,  so  ist  ein  Nichtkundiger  versucht,  sie  sämmtlich
für  Schmelzöfen  zu  halten.  Und  nun  die  Schmelzöfen  selbst  ?
In  den  Holzglashütten  hat  man  noch  Oefen  mit  6  oder  8  Hafen
            
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