Object: Sittlichkeit in Ziffern?

Schlußbemerkung. 
217 
das durchschnittliche Ehealter zurückgegangen ist. Dasselbe war 
aus den von uns angegebenen Gründen!!® auch in Deutschland 
der Fall, während sich dort jedoch gleichzeitig das durchschnitt- 
liche Heiratsalter der jüngeren Altersgruppen der Männer ver- 
Jüngte. In Deutschland folgte, wie in Österreich, auf das Kriegs- 
ende eine Periode mit großen Heirats- und Geburtsziffern; dann 
trat ein Rückschlag ein, der, ebenfalls wie in Österreich, die 
Heiratsziffern jedoch nicht so sehr unter die Verhältnisse der 
Vorkriegszeit herabsenkte, daß tatsächlich von einer „weit ge- 
ringeren‘“ Heiratshäufigkeit gesprochen werden könnte. Auf 
1000 Einwohner kamen nämlich 1908/13: 7,8, dagegen 1924 
pur 7,1 Heiraten 129, 
Schlußbemerkung. 
Zum Schluß: Wie unschätzbar bei vorsichtiger und sach- 
gemäßer Handhabung die Verdienste der Statistik auf vielen 
Gebieten zweifellos sind, auf dem Gebiete der Sexualstatistik 
stehen wir vor der Tatsache, daß die unendliche Hauptmasse 
der Erscheinungen sich dem groben Instrument der Statistik 
völlig entzieht. In das Allerheiligste des menschlichen Seelen- 
jebens, das Allerintimste des menschlichen Trieblebens einzu- 
dringen, ist und bleibt ihr versagt. Somit ist es auch unrichtig, 
daß die Moralstatistik, wie .‚manche vermeinen!%, zwar keine 
118 Vgl. S. 212 unseres Buches, 
u9 Friedrich Zahn, I c., p. 5. 
120 4A, Wirminghaus, Moralstatistik, im Wörterbuch der Volkswirt- 
schaft (Elster), Jena 1898, Fischer, Bd. 2, S. 268, Noch unzweideutiger 
ist das kürzlich von A. Kasten ausgedrückt worden: „Nicht um eine 
moralstatistische, sondern um eine organische Erfassung der Ehelichkeit bzw, 
Unehelichkeit kann es sich in der Zukunft handeln, Hier liegt noch ein 
weites, wenig bepflügtes Forschungsgebiet.“ .,. „Es sind bevölkerungspoli- 
tisch, soziologisch interessante Einblicke, die uns die uneheliche Geburten- 
ziffer, die uneheliche Fruchtbarkeitsziffer und die Unehelichkeitsquote geben 
können, keine moralstatistischen.“ (Kasten, S. 39.)
	        
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