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Arbeitsteilung und Kapitalbildung
ja, sie stehen auch ethisch vollkommen gleich, sobald
das Kapital eben kristallisierte geistige Arbeit in
reinster $om darstellt.
Wenn z. B. zwei Gelehrte eine Erfindung X gemeinsam
lösen, so gebührt beiden der gleiche Verdienst,
der nicht geschmälert wird, wenn der eine sich
erst auf dem Umwege einer anderen Erfindung, die
wir I) nennen wollen, die Mittel verschafft, um seinem
freunde die Ausführung von X zu ermöglichen.
Eine Erfindung, die nicht zur Ausführung kommt,
existiert volkswirtschaftlich nicht, sie ist gänzlich wertlos,
und wenn sie nur auf einem Umwege erreicht
werden kann, so ist dieser genau so wichtig wie sie
selbst.
hier liegt ein einfacher Akt zweckmäßiger Arbeitsteilung
vor. Das Kapital gibt dem Erfinder die Mittel
Zur sofortigen Nutzbarmachung seiner Erfindung, es
leiht ihm gewissermaßen die Maschine, und als Leihschein
dient die Aktie, wenn nun jemand durch die Umstände
gezwungen wird, seinen Aktienbesitz zu verkaufen,
so heißt das in anderen Worten, daß er nicht
wehr in der Lage ist, seine Leistung dem Erfinder
gegenüber zu erfüllen, er will seinen Anteil an der
Waschine zurückhaben, was natürlich den Betrieb stören
würde. Somit tritt durch den Verkauf der Aktie ein
anderer an seine Stelle, und dieser leistet durch
ihren Ankauf dem Erfinder genau so gut
einen Dien st wie jener, der ihm zuerst die
Wittel zur Ausnützung seiner Erfindung zur
Verfügung stellte.
Das Verhältnis der Arbeit zum Kapital bleibt
durch diese Übertragungen ganz unberührt, und der
Zweite und dritte Besitzer der Aktie beuten sie ebenso-