Widerspruch der zu seiner Lösung vorgeschlagenen
Formeln ergäbe.
Wie gross nun auch immer diese Schwierigkeiten
sein mögen — und wir gedenken ihnen nicht aus dem
Wege zu gehen — so muss man doch bemerken, dass
man sehr wohl eine collectivistische Gesellschaft, sowohl
vom Standpunct des Eigentums als der Production, vorstellen
kann, in der man sich auf eine stufenweise Verbesserung
und Vervollkommnung der in der heutigen Gesellschaft
üblichen Entlohnungsarten beschränken würde.
Geradeso wie die socialistischen Genossenschaften
Lohnarbeiter beschäftigen, ihnen aber ein Lohnminimum
garantieren, einen Anteil an den Ueberschüssen, einen
achtstündigen Arbeitstag — wenigstens in Brüssel — eine
feste und dauernde Beschäftigung, eine Menge von Vorteilen
im Falle von Krankheit, Alter, Arbeitsunfähigkeit,
geradeso könnten in der grossen Cooperative, die schliesslich
eine collectivistische Gesellschaft sein würde, in einem
gewissen Umfange die heutigen Formen der Entlohnung
beibehalten werden.
Dieser Teilcollectivismus — wir würden sagen: dieser
„capitalistische Collectivismus“, wenn die beiden Worte
nicht beim Zusammentreffen aufschrieen — diese Mittelform
zwischen Socialismus und Individualismus würde und
könnte, wie wir gleich bemerken wollen, nur ein Uebergang
zum reinen Collectivismus sein. Deshalb entbindet
das uns auch nicht von der Pflicht, die von den verschiedenen
socialistischen Schulen vorgeschlagenen Verteilungsformeln
durchzuprüfen.
So zahlreich diese Formeln übrigens auch sein mögen,
man kann sie alle auf zwei Grundprinzipien zurückführen :
das zu befriedigende Bedürfnis oder die geleistete Arbeit
—■ das Recht auf Existenz oder das Recht auf den vollen
Arbeitsertrag.
Ausgehend von dem Begriff des Bedürfnisses — des
Gebrauchswerts — und sich auf das Recht auf