Full text : Die Entwickelung zum Socialismus

Widerspruch  der  zu  seiner  Lösung  vorgeschlagenen
Formeln  ergäbe.
Wie  gross  nun  auch  immer  diese  Schwierigkeiten
sein  mögen  —  und  wir  gedenken  ihnen  nicht  aus  dem
Wege  zu  gehen  —  so  muss  man  doch  bemerken,  dass
man  sehr  wohl  eine  collectivistische  Gesellschaft,  sowohl
vom  Standpunct  des  Eigentums  als  der  Production,  vorstellen ­
  kann,  in  der  man  sich  auf  eine  stufenweise  Verbesserung ­
  und  Vervollkommnung  der  in  der  heutigen  Gesellschaft ­
  üblichen  Entlohnungsarten  beschränken  würde.
Geradeso  wie  die  socialistischen  Genossenschaften
Lohnarbeiter  beschäftigen,  ihnen  aber  ein  Lohnminimum
garantieren,  einen  Anteil  an  den  Ueberschüssen,  einen
achtstündigen  Arbeitstag  —  wenigstens  in  Brüssel  —  eine
feste  und  dauernde  Beschäftigung,  eine  Menge  von  Vorteilen ­
  im  Falle  von  Krankheit,  Alter,  Arbeitsunfähigkeit,
geradeso  könnten  in  der  grossen  Cooperative,  die  schliesslich ­
  eine  collectivistische  Gesellschaft  sein  würde,  in  einem
gewissen  Umfange  die  heutigen  Formen  der  Entlohnung
beibehalten  werden.
Dieser  Teilcollectivismus  —  wir  würden  sagen:  dieser
„capitalistische  Collectivismus“,  wenn  die  beiden  Worte
nicht  beim  Zusammentreffen  aufschrieen  —  diese  Mittelform ­
  zwischen  Socialismus  und  Individualismus  würde  und
könnte,  wie  wir  gleich  bemerken  wollen,  nur  ein  Uebergang
  zum  reinen  Collectivismus  sein.  Deshalb  entbindet
das  uns  auch  nicht  von  der  Pflicht,  die  von  den  verschiedenen ­
  socialistischen  Schulen  vorgeschlagenen  Verteilungsformeln ­
  durchzuprüfen.
So  zahlreich  diese  Formeln  übrigens  auch  sein  mögen,
man  kann  sie  alle  auf  zwei  Grundprinzipien  zurückführen  :
das  zu  befriedigende  Bedürfnis  oder  die  geleistete  Arbeit
—■  das  Recht  auf  Existenz  oder  das  Recht  auf  den  vollen
Arbeitsertrag.
Ausgehend  von  dem  Begriff  des  Bedürfnisses  —  des
Gebrauchswerts  —  und  sich  auf  das  Recht  auf
            
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