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der gepachteten Grundstücke bewiesen. Die durchschnittliche Grösse
derselben beträgt in ganz Neurussland 37,9 Dess. ln den einzelnen
Gouvernements ist sie viel höher, indem sie im Gouv. Cherson sogar
über 250 Dess. beträgt.
Als ein charakteristischer Zug der Bauernpacht in Südrussland sei
hier noch eine starke Ausdehnung der langjährigen Pacht (in Russland
gilt die über drei Jahre dauernde Bauernpacht als langjährige) erwähnt,
ln Bezug auf Ausdehnung der langfristigen Pacht stehen die neurussischen
Gouvernements an erster Stelle unter allen Gouvernements des Euro
päischen Russlands. Die Zahl der Bauern, die das Land für eine Frist
von mehr als drei Jahre übernehmen, betrug im Jahre 1900 36,9% der
gesamten Zahl der Bauernpächter, ln den einzelnen Gouvernements ist
der Prozentsatz der Fälle der langfristigen Pacht noch höher, indem er
im Gouv. Cherson 69,7% und im Dongebiet sogar 85% beträgt.
Durch die vorangehende Erörterung über die Bauernpacht haben
wir eine bemerkenswerte Begleiterscheinung derkapitalistischen Entwicklung
in der neurussischen Landwirtschaft festgestellt. Zwar haben tvir nur
die Bauernpacht untersucht, da die Angaben, welche die Pacht von
Kaufleuten und Kleinbürgern betreffen, zu lückenhaft sind, und doch
könnte eine Betrachtung über eine solche den kapitalistischen Charakter
des in den neurussischen Gouvernements herrschenden Pachtsystems
nur bestätigen.
Es ergibt sich also, dass die gutsherrliche Wirtschaft, die
schon in den meisten Fällen den Unternehmungscharakter trägt, auf
den Absatz produziert und sich nach kapitalistischen Berechnungen
richtet, am meisten auch ihren Charakter auch in dem Falle behält,
wenn sie nicht vom Gutsherrn oder durch die Administration, sondern
durch Verpachtung bewirtschaftet wird. Davon spricht auch der Gross
grundbesitzer aus dem Gouv. Cherson, Graf Stembock-Fermor. Indem
er die Vorteile der Verpachtung für die Gutsherrn darlegt, schliesst er
seine Bemerkungen darüber folgendermassen: «. . . . Die direkte Geld
rente in der Form eines immer steigenden Pachtschillings übertrifft die
Rente, die der Gutsherr durch die eigene Bewirtschaftung bezieht, was
sich durch die teuere Administration und die hohen Arbeitslöhne erklärt.» 1 )
Wird die Sorge für die Beschäftigung von Lohnarbeitern seitens der
Gutsbesitzer durch die Verpachtung ihres Landes umgangen, so schliesst
>) Lieber die gegenwärtige Lage und die Aufgaben des Grossgrundbesitzes in
den südrussischen Gouvernements. Die Schriften der «Kais. Freien Volkswirtschaft!.
Gesellschaft» 1898, Bd. XI—XII, S. 291.
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