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II. Oer Geldmarkt.
regle ergibt,- da die trösten mit der Ausdehnung des Geschäftes fast
proportional wachsen, kann man mit einem bestimmten Prozentsatz
rechnen; darin würde, auf die Dauer betrachtet, die Untergrenze des
Diskonts bei einer staatlichen Notenbank, die auf Gewinn verzichtet,
liegen. Die Notenbanken der Gegenwart aber sind mit wenigen Aus
nahmen Aktienbanken und müssen für die Aktionäre und meist auch für
den Staat Nutzen erbringen. Mit Ausnahme der Bank von England,
die infolge ihrer fast zentralistischen Organisation mit relativ niedriger
Ausgabequote arbeiten kann, wäre keine Notenbank imstande, einen
zweiprozentigen Satz längere Zeit durchzuhalten.
Die Reichsbank hatte zum Beispiel im Zähre 1913 22.6 Millionen
Mark verwaltungskosten, 3.2 Millionen Mark Ausgaben für Anfertigung
von Banknoten, 1.049 Millionen Dotierung der Vubiosenreserve, 0.4 Mil
lionen Verlust aus Noten, zusammen 27.2 Millionen Mark Ausgaben.
Line Durchrechnung der Wechsel- und Lombardbestände an den einzelnen
Ausweisterminen ergibt, daß sie 1.93 % an Zinsen zur Ausgabendeckung
hätte berechnen müssen,- wollte sie aber auch nur eine Dividende von
5 % erzielen — das Minimum dessen, was sie bei einer Verzinsung der
Renten mit über 4% verteilen mußte —, so erhöhten sich die Zinsen
auf ca. 2%%.
Auch irrt isolierten Staat mit Zwangskurs könnte somit die Bankrate
dauernd unter 2% nicht hinabgehen und die in der Theorie vielfach
erörterte Krage über die Kolgen des Wegfalls des Leihzinses ist darum
gegenstandslos. Oberhalb der Grenze des Rostenpreises ist die Noten
bank in ihren Entschließungen nur durch die Rücksichtnahme aus
ihre gesetzliche Liquiditätspflicht auch bei Höchstinanspruchnahme einge
schränkt. Innerhalb dieser für die einzelnen Notenbanken nach Gesetz
und Geldverkehrsorganisation verschiedenen Grenzen sind die Lei
tungen der Banken aber frei,- Rücksichten auf starke Interessen einfluß
reicher wirtschaftlicher Unternehmerkreise, in finanziell schwächeren
Reichen auch die Anleihebedürfnisse des Staates drängen innerhalb
dieser Schranken zur Wahl eines niedrigen Diskonts,- endlich mag mit
unter auch das — offiziell gewöhnlich abgeleugnete — Dividenden
interesse in gleicher Richtung wirken, freilich nicht so allgemein, als es
die Literatur gewöhnlich annimmt. Es wird meist behauptet, die Noten
banken hätten, wenn sie nicht in die Grenzen der Metalldeckung der
Noten gebannt wären, zum Zweck einer möglichst großen Notenemission
ein Interesse an niedrigem Diskont. Diese These aus den dreißiger
Jahren des vorigen Jahrhunderts ist heute noch eominuiüs opinio und
scheint auf den ersten Blick sehr einleuchtend zu sein. Niedriger Banksatz