Full text: Ferdinand Lassalle

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sicher, wenngleich allmählich, in Köpfe und Zustände 
übergeht. Er hat das Sicherheitsventil geschlossen und 
den Staat auf die Erplosion gestellt! Er hat der 
Wissenschaft verboten, Wunde und Heilmittel aufzu 
zeigen, und die aus der verborgengehaltenen Wunde 
sich endlich ergebenden Konvulsionen des Todeskampfes 
an die Stelle der Krankheitserforschung und ihrer Hei 
lung gesetzt. 
Die unbeschränkte Freiheit der wissenschaftlichen Lehre 
ist daher nicht nur ein unnehmbares Recht des Indivi 
duums, sie ist vor allem und in noch höherein Grade die 
Lebensbedingung des Ganzen, das Lebensinteresse des 
Staates selbst. 
Aber wie, meine Herren? Stelle ich vielleicht hier eine 
nagelneue und unerhörte Theorie auf? Mißbrauche ich 
vielleicht den Wortlaut der Verfassung, um mir auö einer 
prozessualen Verlegenheit zu helfen? 
Nichts leichter statt dessen, als Ihnen den historischen 
Nachweis zu erbringen, daß diese Bestimmung der Ver 
fassung nie anders aufgefaßt worden ist, daß diese Theorie 
seit je und jahrhundertelang vor der Verfassung^durch 
Usus und Praxis unbestrittene Geltung bei uns hatte, 
daß sie ein traditioneller und charakteristischer Grundzug 
aller germanischen Nationen seit der frühesten Zeit ist. 
Zur Zeit des Sokrates konnte man noch angeklagt 
werden, xcuvov; ’&eovg, neue Götter, gelehrt zu haben, 
und Sokrates trank den Giftbecher unter dieser Anklage. 
Im Altertum war dies natürlich. Der antike Geist war 
so durch und durch identisch mit seinen staatlichen Zu- 
ständen — und die Religion gehörte zu den Grund 
lagen des Staates —, daß er sich in keiner Weise von
	        
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