Object: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

63 
Jahr 
Ausgaben für 
Verwaltung 
in c*. 
= e /o der 
Gesamtausgabe 
Auf den Kopf 
der Bevölkerung 
in 
Quelle 
1895 
660,— 
10,43 
0,80 
Voranschlag 
1896 
660,— 
10,32 
0,80 
„ 
1897 
820,40 
12,11 
U 
1898 
820,40 
7,04 
0,89 
„ 
1899 
820,40 
9,73 
0,84 
I960 
1210,40 
14,85 
1,09 
1901 
1210,40 
11,80 
0,96 
1902 
3534,57 
12,- 
2,48 
Rechnung 
1903 
4035,56 
11,51 
2,34 
1904 
5006,07 
10,54 
3,28 
1905 
4784,19 
9,23 
3,07 
1906 
5417,92 
15,54 
3,21 
1907 
6682,70 
14,53 
3,87 
1908 
6932,84 
14,52 
3,63 
1909 
8032,46 
13,97 
3,86 
1910 
8414,67 
9,24 
3,94 
1911 
11 521,21 
13,71 
5,30 
„ 
II. Sicherheit. 
a) Polizei. 
Bis zum Erlasse der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 be 
ruhte die Verfassung der Kreise und die Ordnung der ländlicheu Polizei 
und Gemeindeverhältnisse wesentlich auf der bevorrechtigten Stellung 
der Rittergüter. Die zugleich mit der Aufhebung der Gutsuntertänig 
keit und Gleichstellung der Rittergüter mit den Landgütern im Jahre 
1807 bestehende Absicht, auch die Patrimonialgerichtsbarkeit und die 
gutsherrliche Polizeigewalt zu beseitigen, gelangte nicht zur Durch 
führung. Bald nach Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit im 
Jahre 1849 wurden zwar die gutsobrigkeitlichen Rechte der Rittergüter 
beseitigt, jedoch im Jahre 1853 wieder hergestellt. Das im Jahre 1856 
für die sechs östlichen Provinzen erlassene Gesetz, betreffend die länd 
lichen Ortsobrigkeiten, berührte im Prinzip die gutsobrigkeitliche Gewalt 
nicht; erst die Kreisordnung löste die Verknüpfung obrigkeitlicher Be 
fugnisse mit dem Besitze bestimmter Güter. 
Die gutsherrliche Polizei wurde nunmehr ersetzt durch Übertragung 
der Verwaltung der Polizei als Ehrenamt an einen Amtsvorsteher, der 
als seinen Wirkungskreis ein Amt erhielt und dem als zweites kom 
munales Organ der Amtsausschuß zur Seite steht.
	        
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