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mit ihrem Inhalt, dessen Abfassung auch sogar seinen eignen
Stil zur Schau trägt. Das Reden von der Erstrebung einer
„wahrhaft christlich germanischen Zunftvcrfassiing’^ (S. 181),
verbunden mit der Berufung auf den politisch und religiös
retrograden, durch die Ermahnung der Wissenschaft zur Um
kehr berüchtigten Rechtsphilosophirer Stahl,| ist ein Zeugniss,
welches keiner Erläuterung bedarf. Nur glaube man nicht,
dass die Marloschen Ausführungen nicht wesentlich rationell
und trotz des seltsamen Standpunkts auch für den Anders
denkenden nicht völlig lesbar gehalten wären. Würden sie der
Manier eines Stahl gleichen, so würde in unserer Geschichts
darstellung von ihnen keine Notiz genommen sein. Man hat
sich bei der Beurtheilung einer Erscheinung, wie das Marlo-
schc Buch, eben an den seltsamen Widerspruch zu gewöhnen,
der zwischen dem praktisch beengten Ausgangspunkt eines be
stimmten, sich in besondorn socialen Verhältnissen bewegenden
Menschenlebens einerseits und dem freieren socialistischen
Drange andererseits bestanden hat. Das Aeusscrste der Ver
kehrtheit ist sogar noch zu erwähnen übrigj denn wir haben
in unserm Autor einen Mann vor uns, der in allen Punkten,
mit Ausnahme eines einzigen, allerdings moralisch sehr wich
tigen, das Muster eines Malthusianers abgiebt. Die Ausnahme
ist die den Massen sympathische und überhaupt viel gerechter
und edler gestaltete, nicht der Bourgeoisie schmeichelnde Ge
sinnung. Dagegen sind die theoretischen Vorstellungen und
praktischen Gonsequenzen ein classisches Ebenbild der Mal-
thusschen Corruptivitäten. Zunächst wird mit dankenswerther
Offenheit an die Spitze gestellt, dass ohne künstliche Reguli
rung der Bevölkerungsmenge von keiner socialen Form, wie
sie auch beschaffen sein möge, die Beseitigung des Massen
elends ermöglicht werden könne. Im Reich des neuen Marlo
schen Socialismus wird daher neben dem Schlagwort der socic-
tären Geschäftsform die Eindämmung der Bevölkerung in den
Staaten alter Cultur die entscheidende Hauptangolegonhoit.
Jedermann hat nach Mario ein Recht auf Existenz und Arbeit,
aber nicht auf üebervölkerung. An die Stolle der früher er
wähnten Malthusschen Kanzelvermahnung tritt bei Mario (Bd. III
S. 109) die amtliche Einhändigung einer Abhandlung über die
Pflichten eines Familienvaters, nicht um die betreffende Ehe
im Sinne von Malthus noch an der Schwelle zu hindern, son-