Metadata: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dy. M. J. Bonn. 
heiten der letzten Konferenz, bzw. mit Vorbereitungsarbeiten für 
eine neue Konferenz befassen. Er sollte nur dann an die Behandlung 
von Fragen herantreten, wenn die Kolonialregierungen durch den 
Gouverneur dem Staatssekretär ihr Einverständnis hiermit ausge 
sprochen hätten. Dieser Vorschlag war in noch weitgehenderer Form 
von Neuseeland gemacht worden. Nach demselben sollte der Ober 
kommissar das einzige Bindeglied zwischen Reichsregierung und 
Kolonialregierung werden; er hätte völlig den Charakter eines Ge 
sandten bei einer Bundesregierung angenommen. Wegen der Be 
denken, die Kanada und Südafrika den betreffenden Vorschlägen 
entgegenbrachten, wurden dieselben zwar weitläufig erörtert, aber 
nicht zur Abstimmung gebracht, obwohl das Mutterland gegen ihre 
Annahme in etwas verändeter Form nichts einzuwenden hatte. Es 
wurde ausdrücklich betont, daß ein Verkehr zwischen Kolonialamt 
und den einzelnen Oberkommissaren bereits heute in der gewünsch 
ten Weise sich abspiele, daß daher die Schaffung eines Ausschusses 
überflüssig sei; sie wäre zudem bedenklich, weil Gefahr bestünde, 
daß dieser Ausschuß gewisse Machtbefugnisse an sich reißen werde 
und unter Umständen der Versuch gemacht werden könnte, durch 
Majoritätsbeschluß die einzelnen Kolonien zu überstimmen. 
Obwohl also weitgehende organisatorische Änderungen der Ver 
fassung der Reichskonferenz nicht stattgefunden haben, zeigen gerade 
die Verhandlungen von 1911, wie sich der Charakter eines künftigen 
Reichsverbandes allmählich entwickelt. Es wird nicht eine Organi 
sation geschaffen werden, die sich als neue Einheit über Kolonial- 
regierungen und mutterländische Regierungen erhebt; der Reichs 
verband wird vielmehr als Vereinigung der verbündeten Regierung 
erscheinen. Eine Anzahl Gemeinwesen, die dem gleichen Souverän 
unterstehn, deren Bevölkerungen im wesentlichen die gleiche Ab 
stammung aufweisen, die die gleichen demokratisch-politischen 
Einrichtungen besitzen und gemeinsame politische Ziele ver 
folgen, stellen ein Reich dar, dessen gemeinsame Angelegen 
heiten durch Konferenzen der verbündeten Regierung erledigt 
werden. Diese Konferenzen fassen Beschlüsse, die einstimmig, 
nicht durch Stimmenmehrheit zustande kommen; sie sind überdies 
den einzelnen Regierungen gegenüber nicht erzwingbar. Sie können 
nur durchgeführt werden, wenn die einzelnen Regierungen sie in 
ihren Parlamenten vertreten und dort die nötige Mehrheit besitzen.
	        
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