Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Der Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert. 
nicht mer' herrichte und bewilligen den ärmeren Genossen, die 
von auswärts kommen, ein halbes Jahr Zeit für die \ eranstaltung 
dieses Essens, um sich mittlerweile soviel zu verdienen, als zur 
Bestreitung der Unkosten nöthig war h Rin Eintrittsgeld aber 
verlangten sie überhaupt nicht. Und bei den Samtbäckern wiederum, 
1487, ist das Maximum der bei der Gewinnung des Amts ent 
stehenden Kosten, also offenbar Meisteressen mit Einschluss der 
haaren Beträge, auf 10 Mark rig. bestimmt ^ Hiergegen erscheint 
die bei den Glasern angesetzte „Köste^^, bei der auch die weib 
lichen Angehörigen der Amtsbrüder zugegen waren, und bei der 
Alles vom Besten (kost imd beer soll U7istraßyck syii) sein musste, 
schon üppig. Sie war nämlich fixirt auf 2 Tonnen guten Bieres, 
2 Hammelbraten, einen Schinken, eine Zunge, 2 Mettwürste, Brod 
und Reis mit Zubehör ». Wenn es dann 1581 bei den Böttchern 
heisst ßer meister wird, und seine aniptkoste auszurichten bedacht 
ist, der soll Glicht iner zu geben schuldig sein als....“*, so 
erscheint die nun folgende Begrenzung des Mahls als ein Kom* | 
promiss, zwischen dem Maass billiger Anforderungen und den 
wiederholt vorgekommenen oder zur Gewohnheit gewordenen 
Überschreitungen. Auf wieviel die „Koste“ in baarem Gelde zU 
veranschlagen war, entzieht sich der Beurtheilung, und nur der 
Schrägen der Schlosser von 1593 bietet dazu einen Anhalt, indem 
er „eins vor alle, darin die amptköste mit soll gerechnet werden‘^ 
fünfzehn Thaler vom neuen Meister verlangt ^ d. h. den Thaler zU 
6 Mark gerechnet — 90 Mark; gerade hierzu aber hat eine andere 
Hand, die indess vermuthlich doch erst dem folgenden Jahrhundert 
angehört, bemerkt, dass man 15 Thaler geben und die Amtsköste 
ausserdem veranstalten müsse, sowie am Ende eine kaum über 
triebene Berechnung sämmtlicher Unkosten aufgestellt. Unter ihnen | 
erscheint das Meisteressen mit 24 Thaler angesetzt. Gehört dieses 
Verzeichniss wohl schon in die Zeit des Verfalls, so belehrt uns i 
die „Ordnung von den Ambtkosten“^ aus dem Ende des sechs 
zehnten Jahrhunderts, dass man auf der schiefen Ebene immerlut^ 
ziemlich weit hinabgeglitten war. Die dort nachgewiesenen Beträgt^ 
1 S. unten II. Theil Nr. 39, Art. 13, 14. 
2 S. unten II. Theil Nr. 6, Art. 8. 
3 S. unten II. Theil Nr. 21, Art. 6. 
4 S. unten II. Theil Nr. 15, Art. 8. 
5 S. unten II. Theil Nr. 7Q, Art. 2. 
6 Anhang Nr. 6.
	        
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