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zugeführt worden. In der Zeit vom 1. September 1915 bis 31. März
1916 waren ungefähr 5 000 000 dz (Rohwert) mehr in den freien
Verkehr gesetzt worden als in den gleichen Monaten des Betriebs
jahres 1913/14. Diese Entwicklung des Zuckermarktes drängk zu
einer Sicherstellung der für die Volksernährung bis zur nächsten
Betriebszeit benötigten Mengen und damit zu einer Einschränkung des
Verbrauches. Gleichzeitig wurde lebhaft die Frage erörtert, in
welcher Weise der Zuckerrübenanbau und die Zuckererzeugung für das
Betriebsjahr 1916/17 gesteigert werden könnten. Rechnete man in
folge der mangelhaften Düngung und der weniger sorgfältigen Be
arbeitung des Bodens mit einem neuerlichen Rückgang des Hektar-
ertrages, so konnte ohne eine Vermehrung der Anbaufläche der
Inlandsbedarf in keinem Falle für ein weiteres Jahr volle Deckung
finden. Eine Vermehrung der Zuckcrrüben-Anbaufläche war nach
Auffassung von Landwirtschaft und Industrie, der . sich auch die
Allgemeinheit nicht verschliefen konnte, nur durch die Gewährung
besserer Preise für Zuckerrüben und Rohzucker möglich. Ohne eine
Erhöhung der Zuckerrübenpreise wäre wohl zu erwarten gewesen,
^aß die Landwirte in noch größerem Umfange als bisher sich von der
kostspieligen und zeitraubenden Zuckerrübenkultur abwenden und dem
Anbau derjenigen Pflanzen zuwenden würden, die bei Aufwendung
von weniger Arbeit und geringeren Kosten einen ähnlichen Ertrag zu
kiefern imstande seien wie die Zuckerrüben, und dabei den Land
wirten zugleich die für die Erhaltung des Viehbestandes erforderlichen
oilligen Futtermittel sichern konnten, nämlich Kartoffeln und Futter
rüben. Reben den gesetzlichen Maßnahmen zur Einschränkung des
Zuckerverbrauches brachte daher diese Zeit zugleich auch die gesetzliche
Festsetzung der Zuckerrüben- und Rohzuckerpreise für das Betriebs
jahr 1916/17.
Nachdem bereits früher die Freigabe und Verteilung von
55 Hundertteilen des Kontingents bis zum 31. Dezember 1915 ver
fügt worden war, wurde durch die Ausführungsbestimmungen vom
22. Dezember 1915 bestimmt, daß das gesamte Kontingent bis Ende
Mai restlos zur Verteilung gelangen sollte. Ilm über die Entwicklung
des Zuckermarktes und über den Zuckcrverbrauch fortlaufend einen
Überblick zu gewinnen, wurden durch die Zentral-Einkaufs-Gesellschaft
am 1. Januar, 1. Februar, 1. März und 1. April 1916 neuerdings Be
standsaufnahmen vorgenommen. Am 1. Februar wurden außerdem
die außerhalb der Rohzuckerfabriken und Raffinerien lagernden Rob- -
zuckerbestände ermittelt. '
Eine gesetzliche EinschränkungdesZuckerverbraucbs
erfolgte zuerst, durch Bekanntmachung vom 16. Dezember 1915 bei