Full text: Lohnpolitik

fation gelöft und zu Einigungsämtern für Arbeitsftreitigkeiten 
jeder Art ausgebaut. In der gleichen Verordnung wurde 
auch eine zentrale Einigungsbehörde gefchaffen; dem Reichs- 
arbeitsminifterium wurde die Befugnis gegeben, Streitigkeiten 
von grundsätzlicher Bedeutung an ¡"ich zu ziehen. Einen 
weitern Ausbau des Schlichtungswcfens wird die Schlich 
tungsordnung bringen. In ihr find drei Stufen von Schlich 
tungsbehörden vorgefehen; als oberfte ein felbftändiges 
Reichseinigungsamt. Diefe Schlichtungsbehörden aber follen 
nur in Tätigkeit treten, wenn tarifliche Einigungsftellen 
nicht vorhanden find. Der Hauptwert wird nicht auf die 
behördliche Organifation, fondern auf die freie Selbftver- 
waltung der Beteiligten gelegt, und das Gcfetz befchränkt 
fich darauf, für das tarifliche Schlichtungswefen eine gefetz- 
liche Grundlage zu fehaffen und alle Hemmniffe, die diefer 
freien Entwicklung bisher im Wege geftanden haben, aus 
dem Wege zu räumen. Das gleiche foll ein Tarifgefetz 
hinfichtlich der Tarifverträge tun. 
Mit dem Gcfagten glaube ich Ihnen einen Überblick über 
das überaus wichtige Gebiet der Lohnpolitik und vielleicht 
auch einige wertvolle Fingerzeige gegeben zu haben, wie 
diefe Politik von allen Beteiligten zu würdigen und zu hand 
haben ift. Eins beweift das entworfene Bild ganz zweifels 
frei. Die Menfchheit ift auch auf diefem Gebiete eine Bahn 
gegangen, die aufwärts führt! Insbefondere haben die Um 
wälzungen der letzten Jahre neben vielen betrübenden Er- 
fcheinungen auch ihre guten Folgen auf dem Gebiete der 
Lohnpolitik gezeitigt. Es wäre demnach hier, wie auch auf 
andern Gebieten, töricht, blojz rückwärts zu fchauen und 
als „laudatortemporisacti“ die altcnZeiten zu loben und die 
neuen zu verwerfen. Wir müffen vielmehr auch hier nach 
neuen Synthefen fuchen zwifchen dem Guten der alten Zeit 
und berechtigten Forderungen der Neuzeit. Wir brauchen 
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